Karlsbader Mitteilungsblatt

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Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung): Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 74 Abs. 6 LBO Baden-Württemberg i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB

08.10.2020 – 20.11.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung einer Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen einzuleiten. In seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf der „Satzung über die Stellplatzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung)“ vom September 2020 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen (gemäß § 74 Abs. 6 LBO Baden-Württemberg i.V.m §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB).

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohneinheit pauschal ein geeigneter Stellplatz für Kfz herzustellen ist. Sie fordert zudem die Herstellung von Fahrradabstellplätzen entsprechend dem regelmäßig zu erwartenden Bedarf der Anlage selbst. Die allgemeine Regelung orientiert sich dabei nicht an den konkreten örtlichen Verhältnissen und Bedarfen. Die Landesbauordnung eröffnet aber die Möglichkeit, aus Gründen des Verkehrs, aus städtebaulichen Gründen oder aus Gründen der sparsamen Flächennutzung eine kommunale Stellplatzsatzung zu beschließen. Hierdurch können auch äußere Rahmenbedingungen und Besonderheiten gezielt berücksichtigt werden.

Da in Karlsbad örtliche Bereiche mit Regelungsbedarf bestehen, ist die Stellplatzsituation in der Ortslage vom Büro Modus Consult untersucht worden. Die Untersuchung lokalisiert konkrete Bereiche mit einer angespannten Parkplatzsituation und städtebauliche Einflüsse, für die Regelungsbedarf durch Stellplatzsatzung besteht und nicht bereits durch örtliche Bauvorschrift zu einem Bebauungsplan eine speziellere Regelung getroffen ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Entlastungsmöglichkeit durch Fahrradabstellplätze berücksichtigt.

Die Satzung gilt für die Ortsteile Auerbach, Ittersbach, Langensteinbach, Mutschelbach und Spielberg. Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches mit seinen Teilgeltungsbereichen ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren in Form einer Offenlage gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Derzeit sind die Karlsbader Rathäuser aufgrund der Corona-Pandemie nicht frei zugänglich. Der Planentwurf mit Begründung kann jedoch im Rathaus Ittersbach, Sitzungssaal im 1. OG während der üblichen Sprechzeiten von

Montag, 19.10.2020 bis einschl. Freitag, 20.11.2020

nach vorheriger terminlicher Absprache eingesehen werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die Mitarbeiter der Bauverwaltung unter Tel.: 07202/9304-523 oder -516. Gemäß §§ 2 u. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die Unterlagen zudem auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad www.karlsbad.de unter „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eingestellt und können dort eingesehen werden.

Innerhalb dieser Frist wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen; bei der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Lange Straße 56, 76307 Karlsbad. Es wird gebeten, diese Stellungnahme schriftlich vorzulegen oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift anzugeben. Die Stellungnahmen werden auch angenommen, wenn dieser Bitte nicht entsprochen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

Karlsbad, 08.10.2020

Jens Timm, Bürgermeister