Karlsbader Mitteilungsblatt

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Information zur ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet „Im Stöckmädle“ in Karlsbad-Ittersbach

03.11.2020 – 30.11.2020

Mit dem zunehmend diffuser werdenden Infektionsgeschehen und den seit Tagen steigenden Fallzahlen im Landkreis Karlsruhe sind trotz organisatorischer Maßnahmen und aufwendigen Hygienevorkehrungen Einträge des Virus in Einrichtungen nicht in allen Fällen zu vermeiden. Insbesondere Einrichtungen in denen viele Menschen zusammenleben wie zum Beispiel Altenwohn- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte oder Arbeiterwohnheime sind besonders gefährdet. Vereinzelt sind nun auch wieder derartige Einrichtungen betroffen.                             

Der Landkreis Karlsruhe hat bereits in den letzten Monaten die Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge umorganisiert. Durch die momentan geringen Zugangszahlen stehen begrenzte Kapazitäten zur Verfügung, die nun ebenfalls genutzt werden um die Wohnverhältnisse weiter zu „entzerren“. Neben verschiedenen Hygienevorkehrungen wurden Maßnahmen wie maximal Zweierbelegung oder Trennung von Wohnbereichen umgesetzt, um im Falle eines Infektionsgeschehens die Weiterverbreitung des Virus möglichst eingrenzen zu können.

Bereits seit Beginn der Pandemie im Frühjahr legt der Landkreis in seinen Unterkünften ein besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung und Kontrolle der Hygiene- und Abstandsregeln, aber auch auf Testungen, die in diesen Einrichtungen bereits bei geringsten Symptomen einzelner Bewohner durchgeführt werden.

Um im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte Infizierte bzw. Kontaktpersonen zuverlässig isolieren zu können, kann der Landkreis Karlsruhe jetzt auch wieder auf die bis letzte Woche im „Standby-Modus“ befindliche Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet „Im Stöckmädle“ in Karlsbad-Ittersbach zurückgreifen. Sie wurde vom Eigentümer für die Zeit der Pandemie dem Landkreis Karlsruhe zur unentgeltlichen Nutzung angeboten. Das frühere Hotel, in dem früher mehr als 100 Asylbewerber untergebracht waren, eignet sich aufgrund seiner Raumzuschnitte besonders für diese Nutzung.

Personen halten sich dort in der Regel maximal 14 Tage auf, werden vollständig versorgt, stehen unter medizinischer Aufsicht und werden wenn nötig vor Ort ärztlich betreut. Betreuungspersonal des Landratsamtes ist vor Ort und ein Sicherheitsdienst trägt rund um die Uhr Sorge dafür, dass die Quarantänebestimmung eingehalten werden.