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Redaktionelle Berichte | 03.11.2020 – 24.11.2020

Information der Flurneuordnungsbehörde zum Verfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8)

Die Flurneuordnungsbehörde beginnt im Verfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8) mit der Durchführung der Wunschtermine für die Neuzuteilung der Grundstücke. In den nächsten ca. 9 Monaten erhalten nach und nach die insgesamt 650 betroffenen Eigentümer per Post eine Einladung. Je nach Größe des Besitzes schlägt die Flurneuordnungsbehörde Corona-bedingt nur einen schriftlichen oder telefonischen Austausch vor. Jeder Betroffene hat jedoch Anspruch auf einen persönlichen Wunschtermin, wann dieser Termin stattfindet ist unerheblich. Die Flurneuordnungsbehörde rät jedem, den Wunschtermin in welcher Form auch immer wahrzunehmen. Nur wenn die Behörde den Zuteilungswunsch kennt, kann sie eine für alle zufriedenstellende neue Grundstücksstruktur im Außenbereich von Mutschelbach schaffen.

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