Baumaßnahmen und Verkehrsbehinderungen in Karlsbad

a) Überörtliche Maßnahmen

Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen.

b) Innerörtliche Maßnahmen

Ortsteil Auerbach

Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen

Ortsteil Ittersbach

 

Maßnahme:

Sanierung der Eichgasse

Örtlichkeit:

Eichgasse, Karlsbad-Ittersbach in drei Abschnitten:

BA 1: zwischen Gartenstraße und Einmündung Heerweg ("oberer Teil)
BA 2: zwischen Lange Straße und Obere Dorfstraße ("unterer Teil")
BA 3: zwischen Gartenstraße und Obere Dorfstraße ("mittlerer Teil")

Im Anschluss erfolgt der Deckeneinbau auf der gersamten Länge der Eichgasse

Kurzbeschreibung:

Komplettsanierung mit Teilerneuerung der Kanalisation, Erneuerung Wasserversorgung, Gasversorgung, Breitbandausbau, Stromversorgung, Telekom und Straßenvollausbau

Dauer:

17.10.2022 bis vsl. 30.04.2024

Pressetexte:

Anwohnerinfo vom 29.09.2022

Ortsteil Langensteinbach

 

Maßnahme:

Anschlussarbeiten Neubaugebiet "Schaftrieb"

Örtlichkeit:

Heldrunger Straße, Karlsbad-Langensteinbach

Kurzbeschreibung:

Halbseitige Sperrung;
Fahrtrichtung vom Gewerbegebiet zum "Aral-Kreisel" ist möglich;
Gegenrichtung gesperrt und wird umgeleitet über Ettlinger Straße, Minikreisel ev. Kirche und Weinbrnnerstraße zum Gewerbegebiet

Dauer:

26.02.2024 bis 28.03.2024

Pressetexte:

Presseinfo vom 14.02.2024

 

Maßnahme:

Umbau und Ausbau

Örtlichkeit:

Hauptstr. 9, Karlsbad

Kurzbeschreibung:

Vollsperrung Verbindungsweg Hauptstraße bei HNR 9 zur Hirtenstraße

Dauer:

vsl. bis 31.12.2023

verlängert bis 21.04.2024

Pressetexte:

 

Ortsteil Mutschelbach

Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen

Ortsteil Spielberg

Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird immer dann benötigt, wenn öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden wollen. Den Antrag finden Sie unten im Text als PDF verlinkt. 

Ablauf: 

Sie füllen den Antrag mit allen notwendigen Daten aus und senden ihn per Mail an: verkehr@karlsbad.de

Dann erfolgt die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe als zuständige Verkehrsbehörde.

Mit der Stellungnahme wird auch der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ans Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.  

Von dort erhalten Sie nach Prüfung die verkehrsrechtliche Anordnung mit allen Auflagen zur Beschilderung und dem entsprechenden Gebührenbescheid.

 

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung