Infos zum Corona-Virus (COVID-19)
Auf dieser Seite und den weiteren Seiten finden Sie aktuelle Informationen zum Corona-Virus (COVID-19) für die Gemeinde Karlsbad. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir die Seite aufgeteilt und Unterseiten angelegt.
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Ihre Gemeindeverwaltung Karlsbad
Aktuelle Änderungen, Fassungen und Gültigkeiten der Corona-Verordnungen des Landes
Land hat am 23.01.2021 die 5. Änderung der 5. Corona-Verordnung beschlossen und notverkündet - diese ist ab 25.01. bzw. 27.01.2021 gültig
Das Land hat am 23.01.2021 die 5. Änderung der 5. Corona-Verordnung beschlossen und notverkündet. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 25.01.2021(Artikel 1) bzw. am 27.01.2021 (Artikel 2) in Kraft.
Enthalten sind weiterhin Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen sowie nun auch die zwischen Bund und Ländern am Dienstag, 05.01.2021 abgestimmten Regelungen zur Verlängerung und Verschärfung von Regelungen, insbesondere der Kontaktbeschränkungen sowie Schließung von Kitas und Schulen bis 14.02.2021. Ab 25.01.2021 gilt eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in den genannten Bereichen.
>> Corona-Verordnung in der ab 25.01. bzw. 27.01.2021 gültigen Fassung
>> Fünfte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23.01.2021
>> Begründung zur fünften Verordnung zur Änderung der CoronaVO
>> Weitere Infos auf den Seiten der Landesregierung
>> Übersicht über die ab 25.01.2021 geltenden Regelungen
>> Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
bitte bei der Übersicht beachten:
Die Änderungen zum 25.01.2021 (z.B. Hundesaloons dürfen unter den genannten
Hygienevorschriften wieder öffnen) sind noch nicht eingepflegt seitens des Landes.
Kitas und Grundschulen bleiben auch nach dem 18.01.2021 bis auf Weiters geschlossen - Stand. 14.01.2021
Das Pressestatement dazu finden Sie im nachfolgenden Youtube-Video
Imfpungen in der Messe Karlsruhe haben begonnen - erste Zeitfenster verfügbar und Buchung von Terminen möglich
Buchungsmöglichkeiten über
- Internetseite https://www.impfterminservice.de/impftermine
- Internetseite https://www.116117.de/de/index.php
- App 116 117
- Telefonhotline 116 117
- Videotelefonie für gehörlose Menschen über die Internetseite des Sozialministeriums BW
Personalisierte Benachrichtigungen für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen nicht; es wird lediglich in Form von Öffentlichkeitsarbeit informiert.
>> Weitere Erläuterungen auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg
>> Corona-Impfverordnung gültig ab 15.12.2020
Anmerkung Gemeinde Karlsbad:
Da die Impftermine nur über einen zentralen Impfterminservice und nicht über die Impfzentren oder Gesunheitsämter vergeben werden, kann die Gemeinde hier nicht tätig werden. Die verschiedenen Wege zum zentralen Impfterminservice (App, Telefonhotline, Internet, Videotelefonie) werden auf der Hinweisseite Stadt- und Landkreis aufgezeigt und sind oben auch in dieser Info eingefügt.
Land erlässt neue Verordnung zur Absonderung - Anordnung von häuslicher Quarantäne durch Gesundheitsamt oder Ortspolizeibehörde nicht mehr notwendig
Das Land hat am 10.01.2021 eine neue CoronaVO Absonderung erlassen, die am 11.01.2021 in Kraft tritt und die bisher gültige CoronaVO Absonderung ersetzt. Darin ist geregelt, wann sich Personen in häusliche Quarantäne begeben müssen, ohne dass es hierzu einer formellen Anordnung seitens Gesundheitsamt oder Ortspolizeibehörde bedarf. Ebenso beinhaltet diese die sog. "Cluster-Regelung" für Schulklassen.
>> CoronaVO Absonderung in der ab 11.01.2021 geltenden Fassung
>> Begründung zur CoronaVO Absonderung in der ab 11.01.2021 geltenden Fassung
Ergänzende Informationen zur CoronaVO Absonderung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg
Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten -
Neuregelungen gültig ab 18.01.2021 - beinhaltet die Regelungen zur Umsetzung der "Zwei-Test-Strategie" bei Einreisen und der bundesrechtlichen Regelung
Wer aus einem Riskogebiet (Festlegung RKI) einreist, ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen dort abzusondern.
Weiter besteht die Verpflichtung, unverzüglich nach der Einreise die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung zur Absonderung nach Satz 1 hinzuweisen. Diese Verpflichtung ist durch eine digitale Einreiseanmeldung unter
https://www.einreiseanmeldung.de
zu erfüllen.
Weiter ist ein Corona-Test vorzuweisen.
Mit der Aktualisierung der CoronaVO EQ vom 17.01.2021 wurde die landesrechtliche Regelung an die Coronavirus-Einreiseverordnung Bundes (siehe untenstehend) angepasst.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 13.01.2021 eine Coronavirus-Einreiseverordnung erlassen, die am 14.01.2021 in Kraft getreten ist.
Diese regelt verbindlich die Pflicht, vor oder spätestens 48 Stunden nach Einreise einen Corona-Test durchführen zu lassen und das Testergebnis auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen zu können. Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten MUSS der Coronatest schon vor der Einreise erfolgt sein und das Testergebnis ist bei der Einreise mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die landesgesetzlichen Regelungen - siehe vorstehend - zur Absonderung (Quarantänepflicht) bleiben unberührt.
>> zur Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes - gültig ab 14.01.2021
Corona-Ressort-Verordnungen
Neben der aktuellen Corona-Verordnung (weiter oben) sind folgende Ressort-Verordnungen weiter gültig.
- CoronaVO Beherbergungsverbot in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
Hinweis: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 15.10.2020 die §§ 2 und 3 der v.g. CoronaVO Beherbergungsverbot mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Kraft gesetzt. - CoronaVO Bäder und Saunen in der ab 14.09.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Datenverarbeitung in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in der ab 02.12.2020 geltenden Fassung
- CoronaVO Kita in der ab 03.11.2020 gültigen Fassung
- Vierte Änderungsverordnung zur CoronaVO Kita gültig ab 08.12.2020
(die konsolidierte Fassung steht noch nicht zur Verfügung) - CoronaVO Krankenhäuer und Pflegeeinrichtungen in der ab 01.09.2020 geltenden Fassung
- CoronaVO Messen in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen in der ab 23.10.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Reisebusse in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen in der ab 20.10.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Saisonarbeit-Landwirtschaft in der ab 11.09.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung in der ab 09.08.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Schule in der ab 08.12.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Sport in der ab 23.10.2020 gültigen Fassung
- CoronaVO Studienbetriebe und Kunst in der ab 02.11.2020 gültigen Fassung
- Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 01.12.2020 - gültig ab 02.12.2020
- Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 16.12.2020 - gültig ab 17.12.2020
- Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 10.01.2021 - gültig ab 11.01.2021
(eine konsolidierte Fassung steht noch nicht zur Verfügung) - CoronaVO WfbM-Werkstätten für behinderte Menschen in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
Bußgeldregelungen zur den Corona-Verordnungen
- Bußgeldkatalog CoronaVO EQ ab 02.12.2020
- Bußgeldkatalog CoronaVO und Ressortverordnungen mit Hinweisschreiben
ab 02.12.2020
Weitere Infos auf der Seite der Landesregierung
Aktuelle Lagekarte der Corona-Erkrankungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Lagekarte Landesgesundheitsamt und Zahlen Robert-Koch-Institut
>> zur Lagekarte Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Ein sehr schönes "Erklär-Video" für die Kinder
Telefonhotline des Landesgesundheitsamtes:
0711 904 39555
Infotelefon des Stadt- und Landkreises Karlsruhe:
0721 133 3333
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Maßnahmenübersicht Pandemiestufe 3