Ukraine-Krieg und Flüchtlingsaufkommen
Wohnungsangebote zur Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine gesucht
Ukraine-Krieg und Flüchtlingsaufkommen
Wohnungsangebote zur Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine gesucht
Auf dieser Seite und den weiteren Seiten finden Sie aktuelle Informationen zum Corona-Virus (COVID-19) für die Gemeinde Karlsbad. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir die Seite aufgeteilt und Unterseiten angelegt.
Wir bemühen uns, die Seiten möglichst aktuell zu halten. Ganz aktuelle Entwicklungen sind aber nicht immer sofort auf dieser Seite verfügbar. Deshalb empfiehlt sich parallel die Information über die öffentlichen Medien (Rundfunk, Fernsehen, Radio, etc.).
Die neuesten Informationen finden Sie auf dieser Übersichtsseite. Weitere Themen finden Sie auf den verlinkten Seiten (über die Schaltflächen in der rechten Spalte oder die Navigation in der linken Spalte).
Ihre Gemeindeverwaltung Karlsbad
Aktuelle Änderungen, Fassungen und Gültigkeiten der Corona-Verordnungen des Landes
>> NEUE Corona-Verordnungen des Landes
>> Übersicht alle Corona-Verordnungen des Landes
Hinweis:
Die früheren Fassungen der jeweiligen Verordnungen haben wir aus Gründen der Übersichtlichkeit auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad nicht mehr abgebildet. Diese finden Sie aber jederzeit auf oben verlinkten Übersicht.
Corona-Verordnung des Landes
Geänderte CoronaVO ab 02.05.2022
Das Land Baden-Württemberg hat am 26.04.2022 die CoronaVO geändert, die Änderungen treten am 02.05.2022 in Kraft.
Mit Änderung vom 26.04.2022 wurde die Gültigkeit bis 30.05.2022 verlängert; für Zahnarztpraxen wurde die Maskenpflicht aufgehoben, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll. Im Übrigen gibt es keine Veränderungen zur bisher seit 03.04.2022 geltenden CoronaVO.
Seit 03.04.2022 - und nun auch weiter - gilt:
Nachdem der Bundestag die epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert hat und die Übergangsfrist mit dem 02.04.2022 abläuft, werden sich die coronabedingten Einschränkungen ab 03.04.2022 auf die Pflicht zum Tragen von Masken in bestimmten Bereichen und Testpflicht in bestimmten Bereichen beschränken. Alle weiteren - bisher geltenden Einschränkungen - enden mit Ablauf des 02.04.2022. Sog. "Hot-Spot-Regelungen" bestehen derzeit in Baden-Württemberg nicht.
Da die Infektionszahlen noch immer sehr hoch sind, setzen die Verantwortlichen auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie und weisen ausdrücklich daraufhin, dass diese noch nicht vorbei ist. Auch dort wo keine Maskenpflicht mehr besteht, kann selbstverständlich zum eigenen Schutz und zum Schutz Anderer weiterhin eine Maske getragen werden.
Die Details entnehmen Sie bitte der CoronaVO, den Corona-Ressortverordnungen (weiter unten) oder der Infoseite des Landes.
Hinweis der Gemeinde in eigener Sache:
Die Gemeinde Karlsbad macht bezüglich der Rathäuser und Dienststellen der Gemeinde von ihrem Hausrecht Gebrauch - Für Besucher gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Atemschutzes oder einer medizinischen Maske in diesen Räumen und zur Terminvereinbarung vorab.
Weitere Abweichungen von den landeseinheitlichen Regelungen bestehen nicht.
>> Corona-Verordnung ab 02.05.2022
CoronaVO Absonderung
Geänderte CoronaVO Absonderung ab 03.05.2022
Land ändert Verordnung zur Absonderung am 02.05.2022 erneut - Änderungen gelten ab 03.05.2022
Das Land hat die CoronaVO Absonderung erneut geändert, die Änderungen treten am 03.05.2022 in Kraft.
Es gelten folgende Absonderungszeiten:
Für alle weiteren Informationen bitte die CoronaVO Absonderung heranziehen.
>> CoronaVO Absonderung in der ab 03.05.2022 geltenden Fassung
Ergänzende Informationen zur CoronaVO Absonderung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg
Corona Ressortverordnungen des Landes
Neben der aktuellen Corona-Verordnung (weiter oben) sind folgende Ressort-Verordnungen weiter gültig.
Die weiteren bisher geltenden Verordnungen sind mit Ablauf des 02.04.2022 außer Kraft getreten.
Weitere Infos auf der Seite der Landesregierung
Lagekarten
Aktuelle Lagekarte der Corona-Erkrankungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Lagekarte Landesgesundheitsamt und Zahlen Robert-Koch-Institut
>> zur Lagekarte Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Telefonhotline des Landesgesundheitsamtes:
0711 904 39555
Infotelefon des Stadt- und Landkreises Karlsruhe:
0721 133 3333
Absonderungsbescheinigung
NUR für Personen, die sich VOR 03.05.2022 in Absonderung befunden haben -
für spätere Absonderungen reicht das Testergebnis über das Vorliegen einer Corona-Erkrankung, eine Bescheinigung der Gemeinde wird NICHT mehr ausgestellt !
Soweit der Arbeitnehmer allerdings aufgrund Corona-Infektion vom Arzt krank geschrieben ist, greift die "normale" Lohnfortzahlungsregelung und es besteht seitens des Arbeitgebers KEIN Entschädigungsanspruch. Eine Absonderungsbescheinigung KANN in diesen Fällen NICHT ausgestellt werden.
Zu den Unterseiten kommen Sie über die nachfolgenden Schaltflächen oder über die Navigation: