Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, nach der CoronaVO und der aktuellen Inzidenzstufen zulässige Veranstaltungen im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage einzustellen. Eine Prüfung, ob die Veranstaltung nach der CoronaVO und aufgrund der Inzidenzstufen zulässig ist, hat durch den Veranstalter eigenverantwortlich zu erfolgen.
Die eingestellten Veranstaltungen werden dann von der Gemeindeverwaltung ohne weitere Prüfung freigegeben.
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