Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Das Rechnungsamt informiert: Hundesteuer 2021/2022

11.01.2021 – 17.01.2021

In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide für die Jahre 2021 und 2022 den Hundebesitzern und Steuerpflichtigen zugestellt. Bei dem Hundesteuerbescheid handelt es sich um einen Mehrjahresbescheid, weshalb für 2022 kein Bescheid ergeht.
Der Jahresbetrag der Hundesteuer ist am 15.02.2021 und am 15.02.2022 fällig. Wenn Sie die Vorteile des Abbuchungsverfahrens per Lastschriftmandat nutzen möchten rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 07202/9304-611. Wir senden Ihnen gerne das entsprechende Formular zu. Alternativ können Sie das Formular von unserer Homepage unter https://www.karlsbad.de/website/de/rathaus/verfahren_und_formulare/formulare/formular_sepa herunterladen, ausdrucken und in einem Karlsbader Rathaus Ihrer Wahl im Original einwerfen.

Bei Abmeldung eines Hundes muss die aktuelle Hundesteuermarke gemäß § 11 Absatz 5 der Hundesteuersatzung zwingend an die Gemeinde zurückgegeben werden.

Hundesteuer Anzeigepflicht

Nach § 10 Absatz 1 der Hundesteuersatzung sind alle im Gemeindegebiet wohnhaften Personen, die einen über drei Monate alten Hund halten, verpflichtet, dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (3 Monate) erreicht hat der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Es wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalter dieser Anzeigepflicht Folge geleistet haben!