Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Redaktionelle Berichte > Amtliche Bekanntmachungen > Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021

12.01.2021 – 17.01.2021

I. Festsetzung

Die Grundsteuer 2021 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2021.

 

II. Rechtsfolgen

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2021 zugegangen wäre.

 

III. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2021 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid unter dem Punkt „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Gemeindekasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.

 

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der Gemeinde Karlsbad, Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

 

V. Weitere Hinweise

Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertreter/Vertreterin jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt. Das Einzugsverfahren erleichtert die Zahlung. Vordrucke zur Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie im Rathaus.

Karlsbad, 12.01.2021

Bürgermeisteramt