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Landkreis Karlsruhe verschickt Abfallgebührenbescheide für 2021

02.02.2021 – 28.02.2021

Ab dem 22. Februar werden die rund 112.000 Haushaltskunden des Abfallwirtschaftsbetriebes ihren Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2021 per Post erhalten. Der Gebührenbescheid enthält die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2021 festgelegt. Ein Hinweisblatt mit ausführlichen Erläuterungen liegt dem Gebührenbescheid bei. Für diejenigen, die sich für eine Biotonne entschieden haben, kommt zu den Jahres- und Leerungsgebühren des Restabfallbehälters auch die Gebühr für die Biotonne hinzu. Außerdem werden im Einzelfall auch Zusatzgebühren wie Wertstoff-Mehrvolumen, Tauschgebühr oder die Jahresgebühr für ein Behälterschloss auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.

Auf dem Bescheid sind die jeweils zu zahlenden Abfallgebühren ausgewiesen. Die beiden Raten sind im ersten und zweiten Halbjahr bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu bezahlen. Liegt dem Landkreis für die Abfallgebühren ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht und es besteht nicht die Gefahr, dass versehentlich die Zahlung der Gebühren versäumt wird und Mahngebühren anfallen.

Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 98 20 20 zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden sich ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren.