Karlsbader Mitteilungsblatt

Rubrikenübersicht > Redaktionelle Berichte > Amtliche Bekanntmachungen > Informationen zur Landtagswahl am 14.03.2021

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Informationen zur Landtagswahl am 14.03.2021

02.03.2021 – 14.03.2021

Am Sonntag, 14. März 2021, werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt.

 

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anders als bei der Bundestagswahl dürfen im Ausland lebende Deutsche nicht wählen. Dasselbe gilt für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, auch wenn diese in Baden-Württemberg leben.

Bei der Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg können am Sonntag, 14. März 2021 insgesamt 11.914 wahlberechtigte Karlsbaderinnen und Karlsbader darüber entscheiden, welche der Bewerber aus dem Wahlkreis 31 Ettlingen in den kommenden fünf Jahren unter anderem Karlsbader Interessen im Landtag vertreten.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die 17 Wahllokale in Karlsbad sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 21. Februar 2021 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlberechtigten sollen ihre Wahlbenachrichtigung zum Urnengang mitbringen. Dies vereinfacht das Auffinden der Namen in den Wählerverzeichnissen. In jedem Fall sollte sich der Wähler jedoch ausweisen können.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger den Stimmzettel zur Landtagswahl. Diesen Stimmzettel füllt der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Landtagswahl 2021 gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wähler ihren Stimmzettel in der Wahlkabine so falten, dass ein Außenstehender beim Weg zur Urne nicht erkennen kann, wie gewählt wurde.
Briefwahl

Wer am Wahlsonntag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises 31 Ettlingen oder zur Teilnahme an der Briefwahl.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen (roten) Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021 um 18.00 Uhr. Eine Ausnahme von dieser Frist ist nur bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung eines Wahlberechtigten möglich. In diesem Fall können die Wahlunterlagen von einem Dritten gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags sowie einer schriftlichen Vollmacht zur Abholung der Wahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigung am Samstag, 13. März 2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 14. März 2021 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Alten Rathaus Langensteinbach, Bürgerbüro, Hirtenstr. 14 abgeholt werden.

Alle Briefwähler/innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief rechtzeitig bis zum 14. März 2021, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen muss. Briefwähler müssen also selbst dafür Sorge tragen, dass ihre Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr an der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse (Rathaus Langensteinbach, Hirtenstr. 14) vorliegt.

Die Rathausbriefkästen in den einzelnen Ortsteilen, mit Ausnahme von Langensteinbach, werden am Wahltag letztmals um 17.00 Uhr geleert. Danach müssen evtl. noch nicht abgegebene Wahlbriefe zum Rathaus Langensteinbach gebracht werden. Ein Einwurf in den Rathausbriefkasten Langensteinbach ist am Wahltag noch bis 18.00 Uhr möglich.

Verspätet eingehende Wahlbriefe finden bei der Stimmenauszählung keine Berücksichtigung.
Urnenwahl

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Karlsbad, die nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen am Wahltag in dem Wahllokal zur Wahl gehen, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Dies gilt grundsätzlich für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Den Wählerinnen und Wählern wird am Wahlsonntag der als Muster abgedruckte Stimmzettel (blaue Farbe) im Wahllokal ausgehändigt.

Bei der Stimmabgabe gilt es durch die Wählerin / den Wähler darauf zu achten, nur eine Stimme zu vergeben.

 

Änderungen gegenüber den bisherigen Abläufen bei Wahlen aufgrund von Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es einige Änderungen bei den Abläufen, die es zu beachten gilt.

Die Gemeinde Karlsbad hat ein Hygienekonzept für die Wahlräume entwickelt, welches zum Schutz der Wählerinnen und Wähler wie auch der Mitglieder des Wahlvorstands zwingend zu beachten ist.

Im Wesentlichen sind folgende Punkte geregelt:

·        Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Wahlgebäude (bitte daher Maske mitbringen) – soweit keine Ausnahmetatbestände greifen

·        Vor Eintritt in den Wahlraum Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel wird von uns bereitgestellt)

·        Einhalten der Abstände untereinander und zum Wahlvorstand

·        Maximal 4 Wahlberechtigte gleichzeitig im Wahlraum – Zutrittsregelung durch Wahlvorstand

·        Wahlbeobachter müssen Kontaktdaten angeben

·        Zutrittsverbot für Personen, die

o   in Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen oder typische Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen

o   Keine Maske tragen, obwohl kein Ausnahmetatbestand greift

·        Die Wähler/innen erhalten zusammen mit dem Stimmzettel einen Kugelschreiber, der mit Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne wieder abgegeben wird – danach desinfiziert und weiteren Wählern zur Verfügung gestellt wird

·        Die Oberflächen, die häufig berührt werden, werden regelmäßig gereinigt

 

Das Hygienekonzept ist im Anschluss an diese Hinweise im Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Weitere Ausführungen dazu können auch dem Auszug aus der CoronaVO, der ebenfalls im Anschluss an diese Hinweise abgedruckt ist, entnommen werden.

 

Machen Sie am Sonntag, 14. März 2021 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – Beachten Sie die Regelungen des Hygienekonzeptes zum Ihrem und unserem Schutz!

Wahlauszählung / Ergebnisse

Die Auszählung findet in den einzelnen Wahlräumen statt. Die Gesamtzusammenstellung der Ergebnisse in der Gemeinde Karlsbad erfolgt im Rathaus. Aufgrund der Corona-Bestimmungen erfolgt keine Präsentation der Ergebnisse im Rathaus. Die Zwischenergebnisse und das Endergebnis werden aber auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.