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Seit Dienstag wieder "Corona-Notbremse" in Karlsruhe

06.04.2021 – 30.04.2021

Auch im Landkreis gelten weiterhin die verschärften Regelungen - nächtliche Ausgangsbeschränkungen könnten kurzfristig folgen

Mit Sorge blicken die Verantwortlichen im Gesundheitsamt auf die immer weiter steigende Zahl an Corona-Infektionen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. In nur einem Monat hat sich die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt von 53,2 am 3. März auf 109,9 an Karfreitag mehr als verdoppelt und befindet sich nach einem kurzzeitigen Rückgang wieder im Anstieg. Im Landkreis hat sich die 7-Tage-Inzidenz von 54,1 am 3. März auf 144,7 an Karfreitag fast verdreifacht. Im Landkreis gilt bereits seit 23. März die sogenannte „Corona-Notbremse“. Im Stadtkreis Karlsruhe durften die verschärften Regelungen aufgrund geringerer Inzidenzwerte unter 100 für ein paar Tage zurückgenommen werden. Nun hat sich der Trend aber auch im Stadtkreis wieder umgekehrt. Das Landratsamt Karlsruhe hat als zuständiges Gesundheitsamt auch für den Stadtkreis Karlsruhe am 2. April per Allgemeinverfügung festgestellt, dass seit drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit gelten seit Dienstag, 6. April, 00.00 Uhr, die verschärften Regelungen auch wieder im Stadtkreis Karlsruhe.

Unter anderem darf der Einzelhandel kein „Click&Meet“ mehr anbieten, „Click&Collect“ bleibt möglich. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen, Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben, aber ausschließlich Friseurdienstleistungen anbieten. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen für den Publikumsverkehr schließen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel Golf sind erlaubt, schließen müssen Außen- und Innensportanlagen für den Freizeit- und Amateursport. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen zu Onlineunterricht zurückkehren.

Die Regelungen für private Treffen ändern sich durch das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ nicht. Möglich bleiben weiterhin Treffen im privaten und öffentlichen Raum von zwei Haushalten mit insgesamt maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Größere Haushalte dürfen sich mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

Die Allgemeinverfügung wurde am heutigen Karfreitagabend bekanntgemacht und ist auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-karlsruhe.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Weitere Informationen rund um Corona und die wichtigsten Regelungen können ebenfalls auf der Homepage des Landkreises auf der Sonderseite „Coronavirus“ nachgelesen werden.

Sollten sich die Zahlen weiterhin so dynamisch entwickeln wie in den letzten Tagen, können auch weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehört insbesondere eine nächtliche Ausgangssperre. Stadt und Landkreis sind hierzu in enger Abstimmung und werden abhängig vom Infektionsgeschehen auch über das Wochenende das weitere Vorgehen beraten