Karlsbader Mitteilungsblatt

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Tiere im öffentlichen Raum

14.09.2021 – 10.10.2021

Ein Hund ist Begleiter, Beschützer, Freund oder noch mehr für den Besitzer / die Besitzerin. Das gemeinsame Miteinander zwischen Tier und Mensch kann viel Positives bringen.  Daneben bedeutet es auch, Verantwortung für das Tier zu übernehmen. Die "Spielregeln" im öffentlichen Raum sind in der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Karlsbad definiert. Sie zu beachten, gehört auch zu den Aufgaben eines Hundehalters/einer Hundehalterin. Das Ordnungsamt appelliert aktuell auch an Reiter/innen,  die „Hinterlassenschaften“ von Pferden nicht auf den Gehwegen / Radwegen und Straßen zu belassen!

Überblick über die wichtigsten Regeln

Hundehaltern nicht gestattet, ihre Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Des Weiteren  besteht  innerhalb der Ortsbebauung eine Leinenpflicht. Der Halter oder Führer hat dafür zu sorgen, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in privaten Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.  Auf Friedhöfen und insbesondere auf Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen. Auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gibt es Beschränkungen. Im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders sollten Verunreinigungen an Schafweiden und Futterflächen durch Hundekot unterbleiben. Hunde in der Nähe von Schafweiden sollten möglichst an die Leine genommen werden. Bürger und Bürgerinnen können eventuelle Vorfälle und Beobachtungen unter Nennung der Hundehalter dem Ordnungsamt melden.