Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Landfrauenverein Langensteinbach

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Kursbeginn nach den Sommerferien

06.09.2021 – 13.09.2021

Liebe LandFrauen, die Sommerferien sind vorbei, wir starten wieder mit folgenden Kursen:

Damengymnastik am Montag, Beginn am 06.09.2021, Übungsleiterin: Kirsten Metz

Bei gutem Wetter auf dem Freiplatz der Ludwig-Guttmann-Schule bereits um 19 Uhr.

Nach Hallenöffnung um 19:30 bis 20:30 in der Turnhalle der Ludwig-Guttmann-Schule.

Info: A. Schmidt unter Tel. 07202-9384439

Damengymnastik am Dienstag, Beginn am 14. 09.2021, 20:30 bis 21:30

in der Talblickhalle Auerbach, Übungsleiterin: Nadja Reiser

Nach der Hallenfreigabe findet die Gymnastik wieder in der Turnhalle der Ludwig-Gutmann-Schule in Langensteinbach statt.

Info: s.o.

Seniorengymnastik am Dienstag in der Turnhalle derGrundschule Langensteinbach

Beginn am 21.09.2021, 17:30 bis 18:30, Übungsleiterin: Monika Wiehler

Info: s.o.

Gymnastik 60 plus im Yogaraum in der Weinbrennerstr., Beginn am 22. 09.2021 bereits um 16:30 bis 17:30, Übungsleiterin: Ruth Jestadt.

Info: s.o.

Qi Gong für Anfänger und Fortgeschrittene, Beginn am Donnerstag, den16.09.2021 im Yogaraum in der Weinbrennerstr. , 20Uhr bis 21Uhr. Leiterin: Heike Zimmermann

Info: G. Holzer, Tel. 07202-1440

Eltern-Kind-Turnen, Mittwochs von 17:15 bis 1815 in der Beckerhalle

Übungsleiterin Ingeborg Inhoff, der Kursbeginn wird noch bekannt gegeben.

Info und Anmeldung bei I. Inhoff Tel. 07202-7847

 

Informationen zur neuen Corona-Verordnung vom 16. August 2021

Die bisherigen vier Inszidenzstufen entfallen.

Abstands- und Hygienepflicht bleiben erhalten.

Maskenpflicht bleibt erhalten. Diese gilt in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu einer anderen Person nicht dauerhaft eingehalten werden kann

Die Erfassung der Kontaktdaten bleibt Pflicht

Bei Bildungsveranstaltungen/Aktivitäten und Sport in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Teilnehmerinnen einen Geimpftennachweis , einen Genesenennachweis oder einen negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen,  der höchstens 48 Stunden alt sein darf (3G-Regel).

Anbieter/Veranstalter sind zur Überprüfung der vorgelegten Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- u. Amateursport in Sportstätten im Freien.

Die Tests sind bis 11. Oktober 2021 kostenlos. Danach sind sie selbst zu bezahlen.

Unsere Kurse erfolgen im Auftrag des Bildungs- und Sozialwerks des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V.