Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021
I.
Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185), in Verbindung mit den §§ 3 und 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am
08.06.2021 den Wirtschaftsplan 2021 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Erfolgsplan wird in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.635.700 € festgesetzt.
§ 2
Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan werden auf 651.400 € festgesetzt.
§ 3
Die Jahresumlage wird auf 1.546.300 €, die Baukostenumlage wird auf 0 € und die Tilgungsumlage auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 95.200 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000 € festgesetzt.
II.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Unteres Albtal mit Erlass vom 10.11.2021 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 20 GKZ i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und den §§ 87 Abs. 2 sowie 89 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 95.200 € und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplanes bis zum Höchstbetrag von 400.000 € genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.11.2021 (je einschließlich) auf dem Rathaus Waldbronn, Pforte, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, öffentlich aus.
(gez.) Masino
Verbandvorsitzender