Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Karlsbad-Mutschelbach

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Private Hinweisschilder nicht zulässig

23.11.2021 – 30.11.2021

Dieser Tage wurde festgestellt, dass am Fußgängerüberweg beim Rathaus Mutschelbach aus beiden Richtungen private Hinweisschilder auf öffentlichen Flächen - zum Teil an Verkehrszeichen angebracht - aufgestellt wurden. Das Aufstellen solch privater Hinweisschilder auf öffentlichen Flächen wie auch das Anbringen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist nicht zulässig. Zusätzlich ist es kontraproduktiv, wenn diese im räumlichen Zusammenhang mit Fußgängerüberwegen aufgestellt werden, da diese den Autofahrer von der eigentlichen Gefahrenstelle (Fußgängerüberweg) ablenken.

Aus den genannten Gründen wurden die privaten Verkehrszeichen durch den Technischen Dienst der Gemeinde entfernt.

Gemeinde Karlsbad
Ordnungsamt