Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Abwasserverband Unteres Albtal

31.10.2022 – 30.11.2022

SATZUNG

zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Abwasserverband Unteres Albtal

 

Gemäß §§ 5,6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 hat die Verbandsversammlung am 31.05.2022 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richtet sich nach dem Eigenbetriebsgesetz. Sie erfolgt nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

gez. Masino

Verbandsvorsitzender

 

 

 

Hinweis:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Erlaß dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Verband geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.