Karlsbader Mitteilungsblatt

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Öffentliche Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich "Langensteinbach"

28.10.2022 – 30.11.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 be-schlossen, für das Untersuchungsgebiet „Langensteinbach“ vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Das Untersuchungsgebiet liegt im Ortsteil Langensteinbach und umfasst ca. 15,5 ha. Es umfasst im Wesentlichen die Flurstücke rechts und links der Hauptstraße sowie Hirten- und Speicherstraße und erstreckt sich von der Pforzheimer Straße im Norden (hier auch die nördliche gelegenen Flurstücke) bis etwa Höhe Keltenstraße im Süden. Die genaue Abgren-zung ergibt sich aus dem beiligenden Abgrenzungslageplan vom 26.10.2022.
Im abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen. Mit den Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwenigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhän-ge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138 Abs. 1 BauGB verpflichtet, der Gemeinde Karlsbad oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.
Karlsbad, 27.10.2022
Jens Timm
Bürgermeister