Karlsbader Mitteilungsblatt

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Das Veterinäramt weist erneut auf die Wichtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen für Geflügel hin

01.03.2023 – 31.03.2023

Landesweit wird derzeit vor Geflügelpest gewarnt. Das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe weist daher erneut auf die wichtigen Biosicherheitsmaßnahmen hin. Diese richten sich vor allem an Geflügelhalter und betreffen zum Beispiel das Füttern und Tränken der eigenen Tiere außerhalb der Zugänglichkeit von Wildvögeln.

Im Landkreis Karlsruhe konnte das Veterinäramt bislang bei einem Tier im Bereich der Gemeinde Pfinztal eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus feststellen. Aufgrund dieses Einzelfalls sieht das Landratsamt Karlsruhe noch keine Notwendigkeit, eine Verpflichtung zur Aufstallung gehaltener Vögel zu erlassen, appelliert aber erneut an die Geflügelhalter hinsichtlich Hygienemaßnahmen wie Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie der Abgrenzung von Wildvögeln. Sollten weitere Fälle auftreten, ist eine Aufstallungspflicht geplant. Infektionen von Säugetieren und Menschen sind extrem selten mit bisher nur milden bis keinen Krankheitszeichen. Der Erreger befällt in erster Linie Vögel, insbesondere Wasservögel.

Für Geflügelhalter gilt, dass bereits ab dem ersten Tier eine Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt besteht. Die bindende Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit verschärften Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter mit weniger als 1000 Tieren ist zu befolgen. Diese kann bei den aktuellen Mitteilungen unter dem Titel „Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen“ auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de nachgelesen werden.

Für Fragen steht das Veterinäramt im Landratsamt Karlsruhe unter Telefon 0721 936-83010 sowie per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zur Verfügung.