Die seinerzeitige Bestellung von
Frau Sylvia Ratzel und Herrn Harald Borvitz
zu Gemeindevollzugsbediensteten wurde vom Gemeinderat bestätigt.
Im Rahmen des § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) und der Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die weiteren Aufgaben sind den Gemeindevollzugsbediensteten der Gemeinde Karlsbad die im nachstehend abgedruckten Aufgabenkatalog genannten Aufgaben übertragen, was hiermit nach § 32 DVO PolG öffentlich bekannt gemacht wird.
Die seinerzeitige Bestellung von
Herrn Andreas Greul
zum Gemeindevollzugsbediensteten wird aufgrund Eintritt in den Ruhestand des Herrn Greul mit sofortiger Wirkung widerrufen.
gez. Björn Kornmüller
Bürgermeister