Karlsbader Mitteilungsblatt

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Redaktionelle Berichte

Merkblatt für den Einbau und den Betrieb von Hauswasserzählern

09.01.2024

Dem Merkblatt liegen zugrunde:

-die  kommunale Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Karlsbad

-das Eichgesetz mit den Ausführungsverordnungen

-DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen

-die Unfallverhütungsvorschriften

-DIN 18 012 Hausanschlussraum

Allgemein:

Die Gemeindewerke stellen die vom Abnehmer (Kunden) verbrauchte Wassermenge nur durch eigene Wasserzähler (vertraglich geregelt) fest.

Für jede Anschlussleitung wird grundsätzlich ein Wasserzähler eingebaut.

Für den Einbau des Zählers muss der Abnehmer (Kunde) in der Verbrauchsleitung eine Wasserzähleranlage bereitstellen.

Die Wasserzähleranlage ist nach DIN 1988 auszuführen und darf nur von einem Installationsfachbetrieb hergestellt werden.

Einbauort:

Der Wasserzähler ist in der Regel im Inneren des Gebäudes – möglichst gleich hinter der Hauptabsperreinrichtung – an einem frostsicheren Ort anzubringen. An dieser Stelle soll er zugänglich und leicht ablesbar sein. Auch das Auswechseln und Überprüfen soll gut möglich sein.

Der Einbauort wird von den Gemeindewerken festgelegt.

Die Einbauhöhe des Zählers beträgt im Mittel 90cm.

In Sonderfällen darf die Mindesthöhe 40cm und die Maximalhöhe 140cm betragen.

Vor dem Wasserzähler müssen mindestens 50-80cm Platz sein.

In Heizräumen oder in Räumen, in denen die Lufttemperatur über 30° Celsius ansteigt, darf der Wasserzähler nicht untergebracht werden.

Bei unbebauten Grundstücken und bei Grundstücken mit übermäßig langen Anschlussleitungen kann die Wasserzähleranlage mit Zustimmung oder auf Verlangen der Gemeindewerke in einem Schacht untergebracht werden.

Der Zählerschacht muss den Bestimmungen der DIN 1988, Teil 2 Abschnitt 9, entsprechen.

Einbau des Wasserzählers:

Der geeichte Wasserzähler wird grundsätzlich von den Gemeindewerken (Wasserversorgung) in die vorbereitete Wasserzähleranlage eingebaut und verplombt.

Zum Herstellen der Wasserzähleranlage kann an vorhandenen Wasserzählern die Plombe entfernt und der Wasserzähler vom Installationsfachbetrieb abmontiert werden.

Diese Arbeiten sind den Gemeindewerken (Wasserversorgung) schriftlich oder telefonisch zu melden.

Wasserdruckminderer, Schmutzfilter, Trinkwassernachbehandlungsanlagen (Ionenaustauscher, Phosphatierungsanlagen, Entkalkungsanlagen o.ä.) dürfen in Fließrichtung gesehen nur nach der Wasserzähleranlage installiert werden (DVGW Arbeitsblatt W503).

Vor dem Wasserzähler sollte immer ein Hauptabsperrventil (DVGW – zugelassen) montiert sein.

T-Stücke oder Entleerungsventile vor dem Wasserzähler sind verboten.

Die Installationsbetriebe sind hierfür verantwortlich, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.

Leitungen (unmittelbar am Hausanschluss) vor dem Wasserzähler müssen sichtbar auf der Wand verlegt und befestigt sein.

Größe des Zählers:

Die Zählergröße wird von den Gemeindewerken aufgrund des angemeldeten Spitzenvolumenstroms festgelegt.

Sie wird vom Installateur bei der Genehmigung mitgeteilt.

Zwischenzähler:

Zwischenzähler dürfen nach dem Hauptzähler eingebaut werden.

Diese dienen hauptsächlich als Kontrollzähler.

Auch für diese Zähler gelten sinngemäß die Bestimmungen des Eichgesetzes.

Um die Details zu klären, wäre es In diesen Fällen sinnvoll, mit dem Wasserversorgungsunternehmen Kontakt aufzunehmen.

Wasserzählerbügel / Potenzialausgleich:

Nach der VDE-Vorschrift Elektrik 0190 darf die Wasserversorgungsanlage nicht als Erder oder als Schutzleiter verwendet werden.

Zum Anschluss der Potenzialausgleichsleitung sowie zum Verhüten von Unfällen während des Ein- und Ausbaus des Wasserzählers muss in die Wasserzähleranlage der Wasserzählerbügel nach den Vorschriften der Gemeindewerke eingebaut sein.

Dieser dient auch hauptsächlich als Stabilisator der Installationsleitung des Hausanschlusses. Falls etwas unklar sein sollte, empfehlen wir, mit dem Wasserversorgungsunternehmen Kontakt aufzunehmen.