Karlsbader Mitteilungsblatt

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Im Landkreis Karlsruhe wurde kürzlich das Kommunale Vertretungsangebot (KVA) eingeführt, um im Falle eines Ausfalls der Kindertagespflegeperson eine zuverlässige Vertretung zu gewährleisten.

28.03.2024 – 11.04.2024

Gemeinsam mit den beiden Tageselternvereinen hat der Landkreis Karlsruhe im vergangenen Jahr das kreisweite Kommunale Vertretungsangebot (KVA) ins Leben gerufen. Die Überlegungen für eine effektive Vertretung in der Kindertagespflege bestehen bereits seit vielen Jahren. Viele Eltern stellt es vor Herausforderungen, wenn ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird und diese plötzlich aufgrund von Krankheit ausfällt.

 

"Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist es gesetzlich vorgeschrieben, rechtzeitig eine alternative Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen", betont der Gesetzgeber. Im Rahmen des KVA bietet eine speziell zugewiesene Kindertagespflegeperson in einem bestimmten Gebiet einen Vertretungsplatz an, um im Vertretungsfall gemeinsam mit ihren eigenen Tagespflegekindern auch fest zugeordnete Tageskinder zu betreuen. Selbstverständlich besteht durch regelmäßige Kontakttreffen bereits eine Vertrautheit zwischen der Vertretungstagesmutter und dem Kind, da eine Ersatzbetreuung sonst nicht möglich wäre.

 

Die beiden Tageselternvereine haben  mittlerweile fünf Vertretungstageseltern für das Projekt gewonnen, die im Landkreis Karlsruhe tätig sind. Diese erhalten eine monatliche Pauschale für die Kontaktzeiten und ihre Bereitschaft, im Notfall Plätze zur Verfügung zu stellen. Die ersten Eltern sind erfreut, mit dem Vertretungsangebot auch in der Kindertagespflege eine zuverlässige Betreuungslösung für ihre Kinder gefunden zu haben.

 

Die Fachberatungen der Tageselternvereine und des Landratsamtes unterstützen das neue Vertretungsangebot fachlich und sind sich einig, dass die Einführung des KVA einen bedeutenden Meilenstein für eine positive Zukunft der Kindertagespflege im Landkreis Karlsruhe darstellt.