Karlsbader Mitteilungsblatt

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Redaktionelle Berichte

Der Landkreis Karlsruhe rückt von der Erweiterung der Deponie in Karlsbad-Ittersbach ab

06.05.2024

Gesetzesvorgaben ändern den Umgang mit Erdaushub

Mit der gesetzlichen Neuerung zur Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub, die seit Januar 2024 gilt, haben sich auch die Pläne des Landkreises Karlsruhe verändert. Unbelasteter Bodenaushub darf künftig nur noch in Ausnahmefällen abgelagert und muss ansonsten wiederverwertet werden. Der Kreistag hat daher mehrheitlich beschlossen, seinen Beschluss zur Erhöhung der Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach aus dem Jahr 2021 zurückzunehmen. Die Deponieabschnitte I und II werden mit dem Ziel stillgelegt, unbelasteten Bodenaushub zur Rekultivierung dieser Abschnitte anzunehmen und auf diese Weise zu verwerten.  Der Deponieabschnitt III wird nach den neuen Vorgaben der Deponieverordnung weiterbetrieben. Gleichzeitig beauftragte das Gremium die Verwaltung, langfristige und wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten für unbelasteten Bodenaushub durch einen Umschlag am Standort zu prüfen.   

Der ganz überwiegende Teil des im Landkreis Karlsruhe anfallenden, nicht verunreinigtem Bodenaushubs wird verwertet. Nur etwa 15 bis 20 Prozent wird abgelagert. Hierzu werden im Landkreis sechs gemeindeeigene Deponien betrieben. Für Städte und Gemeinden, die nicht über eigene Kapazitäten verfügen, betreibt der Landkreis die Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach. Dort wird  Bodenaushub überwiegend aus Karlsbad, Waldbronn und Ettlingen und in geringem Umfang aus anderen Städten und Gemeinden im südlichen Kreisgebiet abgelagert. Die Deponie verfügt noch über eine Restkapazität von etwa 55.100 Kubikmetern, die sich ausschließlich auf den Abschnitt III begrenzt und voraussichtlich 2026 verfüllt gewesen wäre. Die Deponieabschnitte I und II haben mittlerweile ihre Endhöhen erreicht. Aus diesem Grund hatte der Kreistag im Jahr 2021 eine Erhöhung beschlossen..

Die Deponieverordnung besagt seit Anfang des Jahres, dass Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können, nicht mehr angelagert werden dürfen. Für den Bereich Karlsbad und Umgebung geht die Verwaltung davon aus, dass ein Großteil der Mengen einer Verwertung zugeführt werden kann und somit nicht deponiert werden darf. Bis zu seiner vollständigen Verfüllung wird der Deponieabschnitt III in Karlsbad-Ittersbach weiterhin zur Ablagerung nicht verwertbaren Bodenaushubs betrieben. Die Verwaltung prüft zudem, ob am Standort ein Umschlagplatz für Bodenaushub und ein wirtschaftliches Angebot zur Verwertung dessen geschaffen werden kann. Das hat zum Ziel, ein Angebot zur Abgabe von verwertbarem unbelastetem Bodenaushub am Standort aufrechtzuerhalten.

Im Gremium wurden auch kritische Stimmen laut. Zwar sei die Zielsetzung, Bodenaushub weitestgehend zu vermeiden, sinnvoll, jedoch gibt es insbesondere im Landkreis Karlsruhe viele Regionen mit einer anspruchsvollen Topografie oder qualitativ ungünstigem Bodenmaterial, welches bei Baumaßnahmen anfällt und anderweitig verwertet oder beseitigt werden muss, was immer teurer werde. Befürchtet wird deshalb, dass sich die neue Gesetzeslage negativ auf die Bauwirtschaft auswirkt.

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