Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein verfügt derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung.
Um die bundesgesetzlichen Flächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz zu erfüllen und bis zum gesetzlich geforderten Stichtag am 30.09.2025 eine Positivplanung zur Steuerung der Windenergie vorlegen zu können, hat die Verbandsversammlung am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Regionalplankapitels „Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ gefasst.
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Planaufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) mit Schreiben vom 19.12.2022 über den Planungsstart unterrichtet und durch Beschluss im Planungsausschuss am 15.03.2023 Planungskriterien festgelegt (rund 100), mithilfe derer methodisch nach den am besten geeigneten Gebieten für die Windenergienutzung gesucht wurde.
In einem ersten Planungsschritt wurde eine sog. Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die gesetzlich geforderten 3.854 ha (1,8% der Regionsfläche) deutlich übersteigt. Innerhalb einiger dieser Flächen wurden nach Abschluss einer informellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 und der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung die nun im Planentwurf vorliegenden Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festgelegt.
Das vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein freiwillig durchgeführte Beteiligungsformat ersetzt nicht die gesetzlich vorgegebene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg, die der Regionalverband Mittlerer Oberrhein derzeit durchführt. Diese fand vom 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 statt. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den potenziellen Vorranggebieten für Windenergie zu äußern (siehe auch: Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung).
Alle Unterlagen sind auf nachfolgender Plattform hinterlegt. Über diese Plattform erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zudem werden die "Träger öffentlicher Belange", also auch die Gemeinde Karlsbad selbst, vom 12.02.2024 bis zum 22.05.2024 am Verfahren beteiligt.
Der RVMO hat im Entwurf nun insgesamt 70 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 7.138 Hektar, bzw. ca. 3,3 % der Regionsfläche ausgewiesen.
Auf der Gemarkung der Gemeinde Karlsbad sind 4 Vorranggebiete geplant. Für diese wurden Steckbriefe erstellt und die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte bewertet. Die Steckbriefe finden Sie hier:
a) WE 19 Rappenbusch (51,6 ha)
b) WE 20 Steinig (47,4 ha)
c) WE 21 Hagbuckel (28 ha)
d) WE 23 Köpfleswald (101,2 ha)
Insgesamt umfassen diese Vorranggebiete eine Gesamtfläche von 228,2 ha. Bezogen auf die Gesamtgemarkungsfläche von 3801 ha der Gemeinde Karlsbad entsprechen die Vorrangflächen einem Flächenanteil von 6 % und damit aktuell deutlich mehr, der für die gesamte Region Mittlerer Oberrhein geforderten 1,8 %.
In seiner Sitzung am 08.05.2024 hat sich der Gemeinderat ausführlich mit der Stellungnahme der Gemeinde Karlsbad zur Teilfortschreibung Windenergie befasst. Die Gemeinderäte sahen insgesamt eine Überlastung der Gemeinde bei Aufnahme aller 4 Vorranggebiete in den Regionalplan. Nach kontroverser Diskussion wurde die Vorrangflächen WE 19 und WE20 abgelehnt. Die Aufnahme der Vorrangflächen WE 21 und WE 23 in den Regionalplan wurde mehrheitlich befürwortet und die Stellungnahme der Gemeinde zum Teilregionalplan Windenergie verabschiedet.
Die Unterlagen zur Sitzung sind über des Ratsinformationssystem abrufbar.
Jetzt gilt es die Abwägung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein abzuwarten.
Ergänzend wurde die Firma Endura Kommunal aus Freiburg als erfahrenes Beratungsbüro zum Thema Windenergie beauftragt.