Regionalplan

Die Aufgabe der Regionalplanung besteht in erster Linie in der Konkretisierung der Ziele der Landesplanung und -entwicklung sowie der überörtlichen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Der Regionalplan 2003 für die Region Mittlerer Oberrhein besteht aus Satzung, Genehmigung sowie einem Text- und einem Kartenteil. Der Textteil beinhaltet zusätzlich sechs Karten zur näheren Erläuterung. Der Kartenteil besteht aus der Raumnutzungskarte und der Strukturkarte.

Die Teilfortschreibungen und Regionalplanänderungen ergänzen bzw. ersetzen planerische Festlegungen des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003. 

Aktuell wird der derzeit gültige Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein fortgeschrieben. Diese Fortschreibung ist die vierte des Gesamtwerkes, nach 1980, 1993 und 2003. Im Frühjahr 2021 wurde die erste Anhörung zum Fortschreibungsentwurf durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und auf dieser Basis der Regionalplanentwurf für die nun stattfindende zweite Anhörung erstellt.

Nähere Informationen zum Regionalplan finden Sie hier.

 

Teilregionalplan Windenergie

Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.

Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.

Die Thematik an Hand eines Videos kurz erklärt:

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein verfügt derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung.

Um die bundesgesetzlichen Flächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz zu erfüllen und bis zum gesetzlich geforderten Stichtag am 30.09.2025 eine Positivplanung zur Steuerung der Windenergie vorlegen zu können, hat die Verbandsversammlung am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Regionalplankapitels „Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ gefasst.

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Planaufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) mit Schreiben vom 19.12.2022 über den Planungsstart unterrichtet und durch Beschluss im Planungsausschuss am 15.03.2023 Planungskriterien festgelegt (rund 100), mithilfe derer methodisch nach den am besten geeigneten Gebieten für die Windenergienutzung gesucht wurde.

In einem ersten Planungsschritt wurde eine sog. Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die gesetzlich geforderten 3.854 ha (1,8% der Regionsfläche) deutlich übersteigt. Innerhalb einiger dieser Flächen wurden nach Abschluss einer informellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 und der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung die nun im Planentwurf vorliegenden Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festgelegt.

Das vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein freiwillig durchgeführte Beteiligungsformat ersetzt nicht die gesetzlich vorgegebene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg, die der Regionalverband Mittlerer Oberrhein derzeit durchführt. Diese fand vom 12.02.2024 bis zum 15.03.2024 statt. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den potenziellen Vorranggebieten für Windenergie zu äußern (siehe auch: Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung).

Alle Unterlagen sind auf nachfolgender Plattform hinterlegt. Über diese Plattform erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Raumordnung online - Reden Sie mit!

 

Zudem werden die "Träger öffentlicher Belange", also auch die Gemeinde Karlsbad selbst, vom 12.02.2024 bis zum 22.05.2024 am Verfahren beteiligt.

 

Der RVMO hat im Entwurf nun insgesamt 70 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 7.138 Hektar, bzw. ca. 3,3 % der Regionsfläche ausgewiesen.

Auf der Gemarkung der Gemeinde Karlsbad sind 4 Vorranggebiete geplant. Für diese wurden Steckbriefe erstellt und die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte bewertet. Die Steckbriefe finden Sie hier:

a)    WE 19 Rappenbusch (51,6 ha)

b)    WE 20 Steinig (47,4 ha)

c)    WE 21 Hagbuckel (28 ha)

d)    WE 23 Köpfleswald (101,2 ha)

Insgesamt umfassen diese Vorranggebiete eine Gesamtfläche von 228,2 ha. Bezogen auf die Gesamtgemarkungsfläche von 3801 ha der Gemeinde Karlsbad entsprechen die Vorrangflächen einem Flächenanteil von 6 % und damit aktuell deutlich mehr, der für die gesamte Region Mittlerer Oberrhein geforderten 1,8 %.