Sanierungsgebiete

Ortsmitte Langensteinbach

Die Gemeinde Karlsbad hat in Zusammenarbeit mit der STEG Stadtentwicklung GmbH im Oktober 2021 einen Antrag zur Aufnahme für das Städtebauförderungsprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für das Gebiet „Langensteinbach“ gestellt. Dem Antrag wurde erfolgreich stattgegeben. Mit Schreiben vom 01.06.2022 wurde der Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Karlsbad gesandt. Die Zuwendung wird im Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2031 bewilligt. Der vorläufige Zuwendungsbeitrag beträgt 1.300.000 €.

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 beschlossen, für das geplante Sanierungsgebiet "Ortsmitte Langensteinbach" vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Bekanntmachung vom 03.11.2022

Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind gem. § 141 Abs. 1 BauGB Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Hier sollen weitere Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen werden.

Karte zur Vorbereitenden Untersuchung

 

Informationsveranstaltung am 08.12.2022

Am Donnerstag, 08.12.2022 waren die Eigentümer zu einer Informationsveranstaltung in die Aula des Schulzentrum Langensteinbach eingeladen. Hierbei wurden diese von der Gemeindeverwaltung, Mitarbeitern der STEG und von der Energieagentur des Landkreises über Fördermöglichkeiten informiert.

Die Prästentationen stehen nachfolgend zum Download bereit:

Präsentation Sanierung (STEG)

Präsentation Energie (Umwelt- u. Energieagentur)