Die Telefonanlage im Rathaus Ittersbach ist ausgefallen. Somit sind die Rathäuser sowie Garten- und Umweltamt und Technischer Dienst NICHT über die Telefonnummer des Ortsnetzes Marxzell (07248 / 9144-XXX) erreichbar.

Sie erreichen die Dienststellen aber über die parallel im Rathaus Langensteinbach betriebene Telefonanlage unter der Telefonnummer des Ortsnetzes Karlsbad (07202 / 9304-XXX). Die Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter bzw. Rathäuser oder Ortsverwaltungen sind in beiden Ortsnetzen identisch.

Sobald die Störung behoben ist, informieren wir wieder. Lt. Telekom soll es sich aber um einen Kabelschaden handeln.

Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften

Was ist ein Bebauungsplan ?

Der Bebauungsplan ist eine Satzung und damit Ortsrecht. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan ist er ein sogenannter "verbindlicher Bauleitplan" und entfaltet Außenwirkung. Er regelt konkret die Nutzung, Bebauung und Erschließung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich, d.h. einem durch den Geltungsbereich begrenzten Teilgebiet der Gemeinde.

Die zentrale Bedeutung des Bebauungsplanes kommt  darin zum Ausdruck, dass er unter anderem Voraussetzung und Grundlage für Baulandumlegungen, Grenzregelungen, Enteignungen, Erschließungen und für die Ausübung des allgemeinen gemeindlichen Vorkaufsrechtes ist.

Man unterscheidet zwischen qualifizierten Bebauungsplänen und einfachen Bebauungsplänen.

Ein Bebauungsplan ist qualifiziert, wenn er mindestens Festsetzungen enthält über

  • Art der baulichen Nutzung,
  • Maß der baulichen Nutzung,
  • Überbaubare Grundstücksfläche und
  • Örtliche Verkehrsflächen.

 

Fehlt nur eines dieser Merkmale, so handelt es sich lediglich um einen einfachen Bebauungsplan. Dies sind in erster Linie ältere Baufluchtenpläne,

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (i.d.R. § 30 BauGB).  Bei einfachen Bebauungsplänen gilt zusätzlich § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) oder § 35 BauGB (Außenbereich). Befindet sich ein Grundstück innerhalb des bebauten Ortsteils richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (das Vorhaben muss sich nach "Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen").

 

 

Übersicht der Bebauungspläne der einzelnen Ortsteile:

 

Auerbach

Langensteinbach

Ittersbach

Ittersbach (Gewerbe- und Industriegebiet)

Mutschelbach

Spielberg

 

Die genauen Festsetzungen und einzelnen Bebauungspläne finden Sie in den nebenstehenden Unterkategorien der Ortsteile im pdf-Dateiformat.

 

Alternativ sind die georeferenzierten Pläne auch über das Geoportal des Landkreises Karlsruhe abrufbar.