Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 05.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Langensteinbach-Süd, 3. Änderung" aufzustellen.
Auf dem Grundstück Flst.Nr. 8173 in Karlsbad-Langensteinbach soll eine Nachverdichtung erfolgen. Aufgeteilt auf 2 Baukörper sollen zusätzlich zur vorhandenen Wohnbebauung 14 barrierefreie Seniorenwohnungen sowie 2 Wohnpflegegemeinschaften mit Pflegestützpunkt und weitere Seniorenwohnungen entstehen. Das bauliche Konzept ist auf die Zielgruppe von älteren Menschen mit leichtem bis intensivem Pflegebedarf ausgerichtet.
Ebenso ist weiterhin der Neubau einer 3-gruppigen Kita, als Ersatzbau für die Kita „Kleine Strolche“ im baulichen Konzept hinterlegt.
Das Plangebiet liegt nördlich des SRH-Klinikums und südlich der Paulusstraße welche in die Planung zur Erschließung mit eingeschlossen ist.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,95 ha und ist in dem dargestellten Geltungsbereich durch eine dicke, schwarz gestrichelte Linie abgegrenzt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Karlsbad, den 18.07.2024
Kornmüller, Bürgermeister