Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Kreisverband Karlsbad | 22.11.2025 – 06.12.2025
Wir alle sind verantwortlich
Der BDH kämpft für umfassende Inklusion und Teilhabe!
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betont die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und hebt ihr nicht verhandelbares und uneingeschränktes Recht auf universelle Teilhabe an allen Lebensbereichen hervor. Teilhabe und Inklusion sind nur möglich, wenn sie zur Aufgabe aller werden. Dazu tragen wir – auch vor dem Hintergrund unserer über 100jährigen Geschichte als Behindertenverband – aktiv bei.
Für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben!
Zu einem selbstbestimmten und gleichberechtigten Leben gehört die angemessene Teilhabe am Arbeitsleben. Wir fordern eine Verbesserung der Leistungen zur Teilhabe am und der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Da Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, braucht Deutschland ein Gesamtkonzept für einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt. Das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangskriterium zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 219 SGB IX verwehrt vor allem Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Zugang zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben. Wir fordern eine Anpassung des Gesetzes im Geist der Inklusion. Wir fordern weiterhin eine Verbesserung der Schnittstellen von Werkstätten für behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Für inklusive Bildung
Deutschland braucht ein umfassendes inklusives Bildungssystem in allen Lebensbereichen und uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Bildungssystem. Ein inklusives Bildungssystem muss Förderschulen und allgemeine Schulen in einem durchlässigen Bildungskonzept, das auch sonderpädagogische Kompetenz für alle nutzbar macht, verbinden.
Für umfassende Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderung
Barrierefreiheit muss zum Standard werden, weil sie zentral für gelingende Teilhabe ist. Sie muss gesetzlich verankert werden: Für alle privaten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen muss es einheitliche und einklagbare Verpflichtungen zur Barrierefreiheit geben. Wir fordern die Umsetzung der Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Barrierefreiheit auch für den privatwirtschaftlichen Bereich. Wir fordern eine barrierefreie digitale Infrastruktur, die gemeinsam von Bund und Ländern umzusetzen ist.
Für eine teilhabeorientierte Rehabilitation
Wir engagieren uns für eine Rehabilitation, die die Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen schafft, um ihre Freiheits- und Teilhaberechte ausüben zu können. Ziel der Rehabilitation ist die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Leben der Gesellschaft (SGB IX § 26-32). Wir beteiligen uns an der Weiterentwicklung von Rehabilitationskonzepten, die sich an den Zielen der Menschen in ihren jeweiligen Lebensräumen orientiert.
Der Kreisverband Karlsbad ist vor Ort in Karlsbad, wenn es nötig kommen wir zu ihnen und beraten Sie in ihrer gewohnten Umgebung oder per Telefon alternativ bieten wir auch an mit uns per Videotelefonie oder Internet in Kontakt zu treten. Sie können aber auch nur einen Termin zu den Sprechzeiten in Karlsbad/Ittersbach im Rathaus mit uns vereinbaren.
Hinterlassen Sie uns einfach eine per Telefon oder per Mail eine Nachricht, wir melden uns bei Ihnen.
• BDH-Kreisverband-Karlsbad
• Andreas Schütte
• Belchenstr.39, 76307 Karlsbad
• Mobil: 0170 97 67 492
• Home : 07248 92 44 40
• Email: karlsbad@bdh-reha.de
• Web: www.bdh-reha.de