Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 26.05.2026

Windenergieplanung und Tapinoma Magnum Bekämpfung

Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses im Mai 2026

Investition in die Bekämpfung der „Tapinoma Magnum“ in Karlsbad: Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt gab grünes Licht für einen Auftrag an die ZG Raiffeisen in Karlsruhe. Bestellt wird ein Heißwassergerät, mit einem geeigneten Anhänger zum Gesamtpreis von rund 32.500 Euro.

Erfahrungsaustausch – Rad nicht neu erfinden

Dominik Guthier – stellvertretender Leiter des Sachgebietes Umwelt / TD im Bau- Planungs- und Umweltamt – informierte zu dem Thema. Auf dem Gemeindegebiet liegen mittlerweile zwei bestätigte, teilweise großflächige Befallbereiche der invasiven Ameisenart Tapinoma Magnum vor. Diese breiten sich sehr dynamisch aus. Schäden an Pflasterflächen, Infrastruktur und privaten Grundstücken nehmen zu. Wegen der schwierigen Eindämmung müsse dringend gehandelt werden.

Im Vorfeld tauschte sich die Verwaltung intensiv mit bereits betroffenen Städten und Gemeinden aus. Dazu zählten vor allem Kehl, Schutterwald, Graben-Neudorf, Tübingen sowie Karlsruhe. Aufgrund des dort vorhandenen Fachwissens und der praktischen Erkenntnisse zur Bekämpfung musste man nicht ganz von vorne beginnen.

Bewertung bisheriger Bekämpfungsmethoden

Die bisher bekannten Bekämpfungsmöglichkeiten weisen deutliche Nachteile auf:

Kieselgur kann nur unterstützend eingesetzt werden. Die Wirkung ist stark wetterabhängig und nur an direkt erreichbaren Stellen gegeben.

Nematoden müssen gezielt in das Nest eingebracht werden. Als lebende Organismen sind sie empfindlich und benötigen über mindestens zwei Wochen dauerhaft feuchte Bedingungen.

Chemische Bekämpfungsmittel sind mit hohen Kosten verbunden, aufwendig und ökologisch problematisch. Man muss häufig verschiedene Mittel (Gel, Granulat, Flüssigmittel) kombinieren, um überhaupt eine ausreichende Wirkung zu erzielen.

Hinzu kommt, dass sich die Nester oft unter Pflaster- und Belagsflächen befinden. Dadurch müssen Flächen aufgenommen, zwischengelagert und nach Abschluss der Maßnahmen wiederhergestellt werden Dies verursacht erhebliche Zusatzkosten. Zusätzlich sind Schutzmaßnahmen notwendig, um eine versehentliche Aufnahme der Mittel durch Kinder, Haustiere oder andere Tiere zu verhindern.

Beispielhaft entstanden in Ittersbach in der Belchenstraße Kosten von 23.800 Euro brutto für eine externe chemische Bekämpfung. Beinhaltet war der Wiedereinbau von Pflaster. Bereits bei wenigen zusätzlichen Befallflächen können die Gesamtausgaben schnell in den sechsstelligen Bereich steigen.

Vorteile der Heißwassermethode

Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die Bekämpfung mit Heißwassertechnik aktuell eine der praktikabelsten und wirtschaftlichsten Methoden ist. Man bringt Heißwasser mit ca. 98° C direkt in Gänge und Nester ein. Dies wirkt unmittelbar. Ergänzend wird Heißdampf mit bis zu 130 °C eingesetzt. Chemische Zusätze sind nicht nötig. Pflasterflächen müssen nicht bearbeitet werden. Nach der einmaligen Anschaffung entstehen nur vergleichsweise geringe laufende Kosten. Man kann mit dem Gerät kurzfristig reagieren. Wiederkehrende Kosten für externe Fachfirmen werden deutlich reduziert oder vermieden. Mitarbeitende des Technischen Dienstes können diese Bedienung ohne besondere Ausbildung übernehmen. Bereits im Vergleich zu wenigen extern vergebenen Bekämpfungsmaßnahmen amortisiere sich die Anschaffung.

Hier geht es zur speziellen „Tapinoma Magnum“-Seite auf der gemeindlichen Webseite.

Klarstellung zur Flächendarstellung des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe

Der technische Ausschuss stimmte einer planungsrechtlichen Festlegung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) zu.

Inhaltlich soll dieser formell klarstellen, dass die Rotorblätter von Windenergieanlagen nicht innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen für die Windenergie liegen müssen. Damit wird das sogenannte „Rotor-out“-Prinzip offiziell festgelegt.

Als der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie im Jahr 2019 rechtskräftig wurde, war die Differenzierung nach dem Prinzip „Rotor-in“ bzw. „Rotor-out“ noch nicht üblich. Im Plan kam sie daher nicht entsprechend zum Tragen.

Beim „Rotor-out“-Prinzip (Rotor außerhalb) darf das Rotorblatt über die Grenze des Windenergiegebiets hinausragen. Der Mastfuß einer Anlage kann unmittelbar an der Gebietsgrenze positioniert werden.

Demgegenüber muss bei einer „Rotor-in“-Planung die gesamte Anlage mit Rotor innerhalb des Gebiets sein. Dies reduziert die tatsächlich nutzbare Fläche.

Rechtlich hat der Gesetzgeber in diesen Fällen eine nachträgliche Festlegung ermöglicht. Man kann dabei festlegen, dass die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen. Diese Festlegung gilt einheitlich für alle Flächen; ein Wahlrecht gibt es dann nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe das „Rotor-out“-Prinzip für den Teil-Flächennutzungsplan einheitlich festlegen. Die Mitgliedsgemeinde beraten dies jeweils vorher.

Auswirkung auf die Gemeinde Karlsbad

Im Teil-Flächennutzungsplan des NVK von 2019 sind derzeit nur die beiden Flächen zwischen Spielberg und Ittersbach „Hagbuckel“ an der alten Mülldeponie hinterlegt. Lediglich auf diese Flächen hat dieser Klarstellungsbeschluss entsprechend Auswirkungen.

Baugesuch – Hans-Thoma-Straße 39 Langensteinbach - Bauvoranfrage mit Befreiung Dachgeschossausbau – Dachgauben – Balkon

Einverstanden zeigte sich das Gremium mit einem Vorhaben im Geltungsbereich des alten Bebauungsplanes „Sauweid, Ent- und Badwiesen“. Der Bebauungsplan ist aufgrund der teils jahrzehntelangen erheblichen Abweichungen im Gebiet nur bedingt anwendbar. Geplant ist, zum Garten einen Balkon im Erdgeschoss auf Stützen zu errichten. Im rückwärtigen Bereich soll außerdem die bestehende Walmgaube im OG durch einen Flachdachvorbau ersetzt werden. Darüber ist noch eine zurückgesetzte Schleppgaube im Dachgeschoss geplant. Es ist vorgesehen, diese Gaube optisch etwas abzuheben. Die bestehende Spitzgaube zur Straße soll durch eine neue Schleppgaube ersetzt werden. Rechnerisch überschreitet das Vorhaben nicht die Festsetzung von 2 Geschossen im Bebauungsplan. Im Bebauungsplan sind eigentlich gar keine Dachgauben zugelassen. Aus Sicht der Verwaltung sind diese - genau wie bei anderen Gebäuden in der Umgebung -städtebaulich vertretbar.

Baugesuch - Forlenstraße 4 Auerbach - Errichtung eines Anbaus

Grünes Licht gab der Ausschuss für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Geplant ist ein eingeschossiger Vorbau mit zwei Räumen an das bestehende Wohnhaus. Ein Raum soll den Wohnraum erweitern. In einem komplett separaten Raum soll eine Physiotherapiepraxis für Hunde entstehen. Das Flachdach ist als Dachterrasse für den Bestand geplant. Die bestehenden Gauben werden zur Überdachung nach vorne verlängert.

Baugesuch – Lindenstraße 41 Außenbereich Mutschelbach - Bauvoranfrage: Bewegungsfläche zur Hippotherapie

Die Räte erteilten das Gemeindeeinvernehmen zu der Bauvoranfrage im Außenbereich. Geplant ist hinter der bestehenden Scheune eine wasserdurchlässige Bewegungsfläche in den Maßen 30 x 13 m zu errichten. Auf der Fläche soll nur Hippotherapie mit maximal 2 Pferden im Wechsel durchgeführt werden. Dies begrenzt auf höchstens 2 Tage pro Woche mit jeweils einstündiger Dauer (ohne Wochenend- und Abendnutzung). Neben der eigentlichen Fläche sollen keine weiteren baulichen Anlagen neu entstehen.

Baugesuch - Schauinslandstraße 21 Ittersbach - Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage

Der technische Ausschuss befürwortete das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Das Grundstück gehört zum ehemaligen Pfarrgarten und soll über die Schauinslandstraße erschlossen werden. Entstehen soll ein Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach und Doppelgarage. Dabei ist eine Wohneinheit im Erdgeschoss mit Gartengeschoss geplant. Ferner im Obergeschoss eine zusätzliche Wohneinheit - erschlossen über eine Außentreppe.

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).