Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 16.06.2026

Städtebauliche Aufwertung von Auerbach als Ziel

Gemeinderatssitzung am 20. Mai

Der Gemeinderat beschloss, für den Ortsteil Auerbach einen Antrag zur Aufnahme in ein Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung zu stellen. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hatte das Thema zuvor beraten. Er empfahl dem Gemeinderat, dies zu beschließen. Der genaue Umfang des Gebietes wird noch festgelegt. Das Büro STEG – Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart - wird beauftragt, den Antrag vorzubereiten. Es begleitet bereits die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in Langensteinbach.

Bürgermeister Björn Kornmüller erklärte, dass man das Thema bereits ausführlich in der Klausurtagung des Gemeinderates behandelt hat. Im März erfolgte ein Ortstermin mit dem Büro STEG. Dabei wurden die teilweise bestehenden Missstände aufgezeigt und kommunale Vorhaben erläutert. Es sei herausfordernd, die Ortsmitten kleinerer Ortschaften attraktiv zu halten. Diesem Anspruch stelle man sich jedoch.

Mit einer solchen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll Auerbach strukturell, funktional und räumlich-gestalterisch aufgewertet werden. Svenja Brutsch vom Büro STEG informierte über die Details:

Gebietskulisse

Es handelt sich um ein Gebiet von rund 17,5 ha. Dabei sind zunächst alle Grundstücke des „Altortes“, also der Remchinger Straße, unterer Teil Poststraße und Zehntstraße, sowie ein Großteil der Hailerstraße einbezogen. Bei der ersten Begehung wurde auch über die Talblickhalle gesprochen. Diese wird aktuell jedoch als nicht sanierungsbedürftig im geplanten Zeithorizont des Sanierungsgebietes angesehen. Für Schulen gibt es andere, spezielle Programme. Förderfähig sind später verschiedene private Maßnahmen, aber auch kommunale u.a. für Gebäude und Freiflächen.

Blick auf die Remchinger Straße. Sie liegt im Zentrum des Sanierungsbereiches für den ein Förderantrag gestellt werden soll. Foto: Gemeinde Karlsbad
Blick auf die Remchinger Straße. Sie liegt im Zentrum des Sanierungsbereiches für den ein Förderantrag gestellt werden soll. Foto: Gemeinde Karlsbad

Nächste Schritte

Für den Antrag beim Regierungspräsidium sind folgende Dinge notwendig:

1. Ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Karlsbad (als Zusammenfassung – ist bereits vorhanden),

2. Ein auf das Untersuchungsgebiet „Remchinger Straße“ bezogenes integriertes Entwicklungskonzept (ISEK), sozusagen ein Zielkonzept. Dieses soll konkret beschreiben, was man in den 10 Jahren Programmlaufzeit erreichen will.

Der Gemeinderat muss noch das Untersuchungsgebiet festlegen. Dieses wird zu Missständen und Entwicklungspotenziale ausführlich analysiert. Dann werden Sanierungsziele erarbeitet und auch der Gemeinderat wieder beteiligt. Im Anschluss wird ein formeller Antrag erarbeitet. Geplant sei, diesen bis Ende Oktober abzugeben. Im April 2027 wird darüber entschieden. Falls der Antrag bewilligt wird, stehen weitere Schritte an. Dazu gehören vorbereitende Untersuchungen (Dauer 4-5 Monate), ebenso wird das Gebiet im Detail festgelegt. Dies könnte im Herbst 2027 erfolgen. Wenn alles weiter planmäßig verläuft, könnte Ende 2027 die Sanierungsdurchführung beginnen.

Diskussion

Das Gremium bewertete das Thema querbeet positiv und beschloss es letztlich einstimmig. GR und Ortsvorsteher Steffen Langendörfer (CDU) betonte, dass es wichtig sei, den Innenort zu stärken und damit den Standort zu sichern. GR Joachim Karcher (Freie Wähler) bat ergänzend um eine Info zum Stand der Sanierungsmaßnahme in Langensteinbach. Alle Themen werden – so Bürgermeister Björn Kornmüller – mitgenommen. GR Reinhard Haas (SPD) betonte, dass man voll hinter dem Projekt stehe.

Vergabe Sanierungskonzept Grabenlose Kanalsanierung 2026 nach AKP in Karlsbad-Auerbach

Grünes Licht gab das Gremium für einen Auftrag für grabenlose Kanalsanierungsarbeiten in mehreren Straßenbereichen in Karlsbad-Auerbach. Der Auftrag im Umfang von rund 375.900 Euro geht an die Firma Boger Kanalsanierung GmbH aus Wurmberg.

Im März segnete der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt das Sanierungs-konzept zur grabenlosen Kanalsanierung ab. Die ebenfalls beschlossene Ausschreibung der Arbeiten führte die Verwaltung gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro Lindschulte durch. Fünf Fachfirmen wurden angeschrieben und gaben auch Angebote ab. Das Interesse an der Baumaßnahme war vorhanden. Berechnet wurden vom Fachbüro Sanierungskosten von rund 299.350 Euro.

Kosten erhöhten sich aus unterschiedlichen Gründen

Christian Meier vom Büro Lindschulte informierte, dass man im Zuge der Ausführungsplanung und beim Erstellen der Ausschreibungsunterlagen eine höhere Wandstärke der notwendigen Schlauchliner (4mm statt ca. 3 mm) vereinbart hat Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von rund 9.000 Euro brutto. Die fortgeschriebene Kostenberechnung beträgt somit rund 308.500 Euro brutto. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt damit um 67.333,30 Euro oder rund 21 % über den fortgeschriebenen Kostenberechnungen. Kanalsanierungsarbeiten in grabenloser Bauweise seien besonders materialintensiv. Vor allem die Preise für Schlauchlining- und Verpresstechniken hingen wesentlich von den Materialkosten der Hersteller und Lieferanten ab. Zu den wichtigsten Materialien zählen Kunstharze sowie Glasfasergewebe. Seit dem verschärften Nahostkonflikt haben sich die Energie- und Transportkosten deutlich erhöht. Diese Kostensteigerungen wurden unmittelbar an die ausführenden Firmen weitergegeben. Außerdem sind die Rohstoffkosten für Harze gestiegen. Zusätzlich kommen erhöhte Energiekosten für Fahrzeuge und Geräte der Sanierungsfirmen dazu. Diese Entwicklungen konnten in der Kostenberechnung von Anfang März noch nicht berücksichtigt werden.

Diskussion

Die Kostensteigerungen wurden allgemein bedauert, sind jedoch zu akzeptieren. GR Joachim Karcher (Freie Wähler) wies darauf hin, dass die Sanierungen in den anderen Ortsteilen auch durchgeführt werden müssen. Positiv wurde die Bauweise (keine offenen Baustellen mit Sperrungen etc.) gesehen. Meier informierte auch, dass die Lebensdauer der Maßnahmen bei geschätzt 50 bis 70 Jahren liegt.

Bebauungsplan "Frankenstraße"

Der Gemeinderat passte den Bebauungsplan „Frankenstraße“ hinsichtlich des Geltungsbereiches an. Vom Gedanken eines großen Bebauungsplanes ist man abgekommen. Nur für den angedachten Nachverdichtungsbereich soll es einen schlanken Bebauungsplan mit dem Namen „Frankenstraße“ geben. Das Gremium billigte den Vorentwurf zum Bebauungsplan. Es beschloss, die Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Historie

Bürgermeister Björn Kornmüller erklärte, dass man bereits seit 2017 überlegt, den rückwärtigen Bereich zwischen Frankenstraße und Keltenstraße nachzuverdichten. Verschiedene Nutzungskonzepte wurden angedacht, gänzlich verworfen oder nicht weiterverfolgt. Bewegung in das Thema kam wieder wegen dem Verkauf und der Nachverdichtung am benachbarten ehemaligen Hummelstall. Auch die Tiny-House-Diskussion trug zum Wiederaufgreifen bei. Mit dem Konzept sollen insgesamt 12-17 Wohneinheiten entstehen.

Das Konzept

Marielle Reuter von der Bauverwaltung erklärte die Details: Geplant ist, das Gebiet vollständig bis zu einem Wendeplatz in der Mitte zu erschließen. Dabei sollen auch sechs öffentliche Stellplätze angelegt werden. In diesem vorderen Bereich könnten fünf zweigeschossige Einfamilienhäuser entstehen. Weiter könnte ein schmälerer Weg (evtl. nur mit wassergebundener Decke) in den rückwärtigen Bereich führen. Hier sind sieben Grundstücke für Tiny Häuser/Minihäuser vorgesehen. Der Bebauungsplan soll mit der Festsetzung eines „Sondergebietes“ so konzipiert werden, dass dieser Bereich möglichst flexibel gestaltet werden kann. Außerdem könnten diese Baugrundstücke später eventuell auch für eine Doppelhausbebauung genutzt werden. Man verpachtet die Tiny-house-Grundstücke befristet. Die Vorgaben für den Bebauungsplan richten sich nach den üblichen Regelungen in Karlsbad wie beispielsweise beim Baugebiet “Schaftrieb”. Inzwischen sind alle nun betreffenden Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Die Erschließung soll über die Grundstücke der bisherigen Frankenstraße 5 und 7 erfolgen.

Einfahrt in das zukünftige Baugebiet „Frankenstraße“
Einfahrt in das zukünftige Baugebiet „Frankenstraße“
Blick auf einen Teil des Geländes. Fotos: Gemeinde Karlsbad
Blick auf einen Teil des Geländes. Fotos: Gemeinde Karlsbad

Diskussion
Im Gremium werden die Festlegungen allgemein befürwortet. Auch der experimentelle Teilbereich Tiny-Houses wurde überwiegend positiv gesehen. Ebenso sprachen die Räte über die Themen Umfang der Nachverdichtung und Parkmöglichkeiten sowie Beweggründe für Tiny-House-Nutzung. Der stellvertretende Hauptamtsleiter Jürgen Augenstein verwies auf die den Parkverkehr entspannende Situation mit Einbahnstraßenregelung in der Frankenstraße. Außerdem gibt es private Höfe, in denen Fahrzeuge parken können. Verschieden große Fahrzeuge können in das Gebiet einfahren, so Reuter auf Nachfrage. Für die noch nicht bebauten Grundstücke im Umfeld gibt es aktuell keine Anfragen wegen Baumöglichkeiten,. Das informierte Bau- Planungs- und Umweltamtsleiter Joachim Guthmann.

Planung und Baubegleitung für Erschließungsmaßnahmen Baugebiet „Frankenstraße“

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Ingenieurbüro Leuze, Karlsruhe mit den Ingenieurleistungen zur Planung und Baubegleitung der Erschließungsanlage Frankenstraße zu beauftragen.

Auf Grundlage der Grobkostenschätzung sowie des vorliegenden Angebots des Ingenieurbüros Leuze wird für die angebotenen Ingenieurleistungen mit einer Vergütung von rund 83.000 Euro brutto ausgegangen. Konkret geht es um die Bereiche Entwässerung, Wasserversorgung sowie Verkehrsanlagen/Straßenbau. Das Büro plant in diesem und im Jahr 2027. Für den Beginn der Bauarbeiten ist das Jahr 2028 die Zielmarke.

Grobkostenschätzung

Seitens der Verwaltung wurde hinsichtlich der Gesamtkosten für die bauliche Erschließung der neuen Erschließungsanlage Frankenstraße bereits eine Grobkostenschätzung erstellt. Diese beläuft sich auf folgende Brutto-Beträge einschließlich Bau- und Baunebenkosten bzw. Planungskosten: Straßenbau: ca. 500.000 Euro, Kanal / Entwässerung: ca. 350.000 Euro und Wasserversorgung: ca. 150.000 Euro. Die Verwaltung prüft, ob man den Kostenanteil „Straße“ über das Landessanierungsprogramm „Ortsmitte Langensteinbach“ fördern kann. Alternativ wäre ein Förderungsantrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zu stellen.

Weitere Infos

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).