Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 07.07.2026

Bebauungsplan beschlossen und weiterer Auftrag für Projektsteuerung

Neubau Feuerwehrhaus wichtiges Thema bei Gemeinderatssitzung am 17. Juni

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen der Fachbehörden und Stellen zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Langensteinbach“. Er beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Die beauftragte Planerin Petra Schippalies erklärte Details dazu. In der April-Gemeinderatssitzung fasste der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan. Anschließend legte die Verwaltung die Planung für die Bevölkerung offen. Die Bürgerinnen und Bürger äußerten sich dazu nicht. Von den beteiligten Behörden gab es nur zu den Themen Boden- und Immissionsschutz Stellungnahmen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz werden erfüllt. Der Stand der Technik, um Lärm zu reduzieren, wird erfüllt. Nur bei einer möglichen Erweiterung könnten die Werte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm geringfügig überschritten werden. Eine Erweiterung sei jedoch in den nächsten 10 bis 20 Jahren nicht zu erwarten. Die Überschreitung käme zudem nur bei Vollalarm (derzeit höchstens zweimal pro Jahr) vor. Man müsse diese konkrete Situation erst zum Zeitpunkt einer geplanten Erweiterung prüfen. Die Fraktionssprecher äußerten sich positiv zu dem Thema.

Drees & Sommer erhält weiteren Auftrag

Die Räte beschlossen, der bereits tätigen Unternehmensberatung Drees & Sommer aus Karlsruhe einen weiteren Auftrag zu erteilen. Dabei geht es um die Bereiche Projektsteuerung und vorbereitende Tätigkeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Auftrag hat einen Umfang von rund 82.800 Euro. Er läuft von Juli 2026 bis März 2027. Die begrenzte Laufzeit ermöglicht der Verwaltung flexibles Handeln. Es wird geprüft, ob für den Zeitraum von April 2027 bis zur voraussichtlichen Fertigstellung Juni 2028 eine weitere Beauftragung nötig ist. Mit der aktuellen Beauftragungsdauer soll eine langfristige Bindung vermieden werden.

Projektstand

Aktuell arbeiten die beteiligten Planungsbüros an der Entwurfsplanung. Diese soll bis Ende Juni abgeschlossen sein und der Gemeinde übergeben werden. Im Oktober sollen die Erdarbeiten beginnen. Der Baustart ist für Anfang 2027 vorgesehen.

Herausforderndes Projekt professionell koordinieren

„Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses stellt eines der größten kommunalen Hochbauprojekte der vergangenen Jahre dar. Die entscheidende Frage sei daher, ob die Gemeinde es sich bei einem Projekt dieser Größenordnung leisten könne, auf eine professionelle Projektsteuerung zu verzichten“, so Bürgermeister Björn Kornmüller. Die Projektsteuerung vertritt die Interessen des Bauherren und unterstützt die Verwaltung. Sie sorgt u.a. dafür, dass sämtliche Fachplanungen hinsichtlich Qualität, Kosten, Terminen und Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden. Gleichzeitig sind die Anforderungen der Feuerwehr, der Verwaltung, der Genehmigungsbehörden sowie weiterer Projektbeteiligter fortlaufend zu koordinieren. Sie soll Probleme in einem frühen Stadium erkennen und lösen. So sollen teure Folgewirkungen vermieden werden. Die Projektsteuerung entlastet dabei insbesondere die Verwaltung. Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Fachplaner, der Komplexität des Projektes sowie der engen Terminziele wäre eine vollständige Koordination durch die Gemeindeverwaltung allein nur mit erheblichem zusätzlichem Personalaufwand möglich. „Selbstverständlich wäre auch diese Vorgehensweise nicht kostenneutral und ist somit zu berücksichtigen“, so Kornmüller weiter. Die Verwaltung sei aktuell mit einer Vielzahl an Projekten befasst. Dabei geht es um das übergeordnete Ziel, dem fokussierten Abbau des Sanierungsstaus gerecht zu werden. Je professioneller die Abläufe organisiert werden, desto verantwortungsvoller ist dadurch auch der Umgang mit den öffentlichen Geldern.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes wurde ein Planungsteam aus insgesamt acht Fachdisziplinen zusammengestellt. Dieses Team muss koordiniert werden. „Die Vergabe ist eine Investition in die Sicherheit des Projektes“, betonte Kornmüller.

Detailinfos von Drees & Sommer

Kira Schmitt erläuterte Details zum Angebot.

Es umfasst insbesondere folgende Leistungen:

Organisation

Dazu zählen u.a. Steuerung der Kommunikations- und Abstimmungsprozesse, Durchführung und Protokollierung von Planungs- und Bauherrenbesprechungen.

Qualitätsmanagement

U.a. Überprüfung und Bewertung der Planungsergebnisse und Kontrolle der Kontrolle der Koordinationsleistungen der Objekt- und Fachplaner sowie Prüfung von Unterlagen.

Kostensteuerung

Das Überwachen und Einhalten der Kostenziele sowie Kostenkontrolle sind u.a. wichtige Elemente.

Terminsteuerung

Alle Termine werden im Blick gehalten und koordiniert.

Vertrags- und Vergabemanagement

U.a. wirkt Drees & Sommer bei Vergabeverfahren mit, strukturiert und begleitet diese. Nachträge werden ebenfalls geprüft.

Antworten zu Fragen der Freien Wähler

Die Fraktion der Freien Wähler hatte im Vorfeld der Sitzung Fragen eingereicht. Bau- Planungs- und Umweltamtsleiter Joachim Guthmann nahm dazu Stellung:

Sachstand Beauftragung Drees & Sommer?

Die ersten am Feuerwehrhausneubau erarbeiteten Abläufe wurden in einem Projekthandbuch aufgenommen. Dies erfolgte in den vergangenen Monaten. Das Projekthandbuch ist Grundlage für künftige Projekte. Die Auftragsergebnisse sollen nach der Sommerpause in einer der ersten Sitzungen des Gemeinderates vorgestellt werden.

Konkreter Leistungsumfang?

In der Vorlage muss der Punkt: Koordination der Vorbereitung von Vergaben, Abnahmen und Inbetriebnahmen gestrichen werden. Dies müsste separate beauftragt werden.

Umfang des Risikomanagements?

Die Mitwirkung beim Risikomanagement kann zusätzlich als Vertragsbestandteil gewählt werden. Im Projekt werden Risiken laufend und durchgängig betrachtet. Diese werden bei Entscheidungen berücksichtigt. Das Wahlmodul Risikomanagement bezieht sich jedoch auf ein umfassendes und formalisiertes Risikomanagement. Da die aktuell erkennbaren Projektrisiken überschaubar sind, wurde dieses Modul nicht gewählt. Es würde nur bei Bedarf beauftragt werden.

Höhe der 5 % Gesamtrisiko-Klausel ausreichend?

Dieser Satz entspricht der üblichen Regelung bei Projektsteuerungsverträgen. Die Regelung käme nur bei wesentlichen Änderungen des Projektes zum Tragen. Dies könnten beispielsweise längere Unterbrechungen oder bedeutende zusätzliche Bauaufträge. Sachverhalte, die das Inkrafttreten dieser Regelung zur Folge hätten, seien derzeit nicht erkennbar.

Haftungsbegrenzung von 300.000 Euro bei Vermögensschäden ausreichend?

Die Summe sei auskömmlich. Haftungsgrundlage ist der Umfang der Arbeiten der Projektsteuerung. Diese sind in erster Linie koordinierend, steuernd und beratend. Daneben bestehen weitere Risiken und entsprechende Versicherungen der Objektplanung, der Fachplanung sowie der ausführenden Unternehmen. Die Versicherungssumme sei daher auskömmlich.

Wie hoch ist der Nutzen der bisherigen Beratungstätigkeit von Drees & Sommer?

„Durch die Tätigkeit konnten bisher Einsparpotenziale von rund 700.000 Euro identifiziert und erschlossen werden“, so Guthmann. Diese betreffen vor allem die Bereiche Erdmassen, Photovoltaik und technische Gebäudeausrüstung. Darüber hinaus wird im Bereich der Außenanlagen eine weitere sparsamere Variante (bewehrte Erden) geprüft. Wichtig sei der unvoreingenommene und neutrale Blick von außen durch Drees & Sommer. Die Unternehmensberatung habe sich bereits erfolgreich bei der Projektsteuerung eingebracht. Dabei sei es konkret um das Kontrollieren und Umsetzen des von der Verwaltungsspitze im Dezember gesetzten, sehr straffen Zeitplanes für die Planer gegangen. Dadurch seien zeitliche Vorteile erreicht worden. Die Zusammenarbeit der Beteiligten läuft sehr konstruktiv, zielorientiert, konstruktiv und im Zeitplan. Ohne die Projektsteuerung wäre dies alles nicht gelungen.

Diskussion

GR Roland Rädle (CDU) hob die frühzeitige und permanente Kontrolle als wichtige Faktoren der Projektsteuerung hervor. Dadurch vermeide man spätere, teure Fehler. Neben Rädle befürworteten auch die GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) und GR Reinhard Haas (SPD) die Vergabe. GR Günter Denninger (CDU) stellte Fragen zur Rechnungsprüfung und zum Einstehen für den Kostenrahmen durch Drees & Sommer. Schmitt informierte unter anderem, dass man äußere Faktoren (Weltlage) und deren Auswirkung nicht vorhersehen könne. Bei der jetzt anstehenden Kostenberechnung wolle man selbstverständlich alles tun, um im Kostenrahmen zu bleiben bzw. auch darunter. Eine hundertprozentige Gewähr dafür könne man jedoch nicht geben.

Feuerwehrgerätehaus Langensteinbach, Foto: Gemeinde Karlsbad
Feuerwehrgerätehaus Langensteinbach, Foto: Gemeinde Karlsbad

Planungsüberlegungen zur Nachfolgenutzung der ehemaligen „Pension am Rathaus“

Der Gemeinderat beschloss, dass die untersuchten Varianten zur Sanierung und Umnutzung des Gebäudes für Verwaltungszwecke, zunächst zurückgestellt werden. Eine erneute Bewertung soll im Zusammenhang mit künftigen Entwicklungen der Verwaltungsstandorte, der jeweiligen Haushaltslage sowie möglicher Förderkulissen erfolgen. Das Gebäude Hauptstraße 54 wird vorerst weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt.

Bürgermeister Björn Kornmüller informierte über den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2022, dass die Gemeinde Karlsbad das Gebäude Hauptstraße 54 (ehem. Pension am Rathaus) erwirbt. Für den Erwerb wurden Fördermittel in Höhe von ca. 710.000 € in Anspruch genommen. Im Zuge der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Flüchtlingsbewegungen wurde das Gebäude zwischenzeitlich als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur mit Pensionszimmern sowie der unmittelbaren Nähe zum Rathaus erwies sich das Objekt hierfür als sehr gut geeignet. Gleichzeitig konnten erhebliche Aufwendungen für die Anmietung externer Unterbringungsmöglichkeiten eingespart werden.

Förderbetrag aus Landessanierungsprogramm

Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt informierte über eine mögliche Rückzahlung des Förderbetrages von 710.000€. Falls die Maßnahme nicht bis 2031 bzw. bei Verlängerung bis zum Ende des Programms umgesetzt werde, müsse der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dieser muss dann, mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinst, zurückgezahlt werden. Dies müsse, trotz der momentan guten Lösung mit einer jährlichen Nutzungsentschädigung von ca. 60.000 Euro und nicht anfallenden Mietkosten, im Hinterkopf behalten werden.

Denkbare Nutzungsvarianten für ein „Rathaus der Zukunft“ untersucht – erhebliche Investitionssummen

Andreas Adler vom beauftragten Architekturbüro Adler + Retzbach stellte die Machbarkeitsstudie vor. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass eine reine Sanierung des Bestandsgebäudes aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur nur eingeschränkt wirtschaftlich darstellbar ist. Die Dachgeschossflächen mit Schrägen, kleinen Fensteröffnungen sowie die bestehende Dachform schränken eine aktuell und effiziente Verwaltungsnutzung in erheblichem Maße ein. Auch die vorhandenen Nutzflächen sind mit insgesamt rund 625 m² vergleichsweise begrenzt.

Bei der Variantenuntersuchung wurden besonders folgende Aspekte bewertet:

Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes,
Aufstockungsmöglichkeiten,
Erweiterungsbauten,
Einbindung der vorhandenen Scheune,
Stellplatzsituation,
Förderfähigkeit,
funktionale Nutzbarkeit für Verwaltungszwecke.
Die untersuchten Varianten 1 bis 4 stellen sich zusammenfassend wie folgt dar:

Variante 1:

Sanierung/Umbau mit kleiner Erhöhung des Bestands; nach aktueller Einschätzung wirtschaftlich nicht abbildbar.

Variante 2:

Sanierung/Umbau mit Einbeziehung der Scheune; in der Regel wirtschaftlicher Ansatz, jedoch mit deutlichen Herausforderungen vor allem bei Stellplätzen und Funktionalität.

Variante 3:

Sanierung/Umbau mit Erweiterung des Baukörpers; ebenfalls momentan nicht wirtschaftlich.

Variante 4:

Kombination aus Sanierung, Erhöhung und zusätzlichem Neubaukörper; funktional langfristig die beste Lösung, jedoch zugleich mit sehr hohen Investitionskosten verbunden.

Die Fotos zeigen die ehemalige Pension am Rathaus von der Straßenseite und von innen her. Fotos: Gemeinde Karlsbad
Die Fotos zeigen die ehemalige Pension am Rathaus von der Straßenseite und von innen her. Fotos: Gemeinde Karlsbad

Höhe der Investitionen und weitere nötige Maßnahmen

Die Investitionskosten bewegen sich, je nach Variante, in einem Umfang von rund 3,5 Mio. € bis deutlich über 7 Mio. €. Trotz vorhandener Fördermöglichkeiten wäre dabei ein deutlicher Eigenanteil durch die Gemeinde zu tragen. Zusätzlich sei, so Adler, festzustellen, dass die Thematik der Stellplätze für sämtliche weiterführenden Varianten zwingend gelöst werden müsste. Dabei wären gegebenenfalls angrenzende Grundstücke einzubeziehen oder zusätzliche bauliche Lösungen notwendig. Lediglich das Gebäude Hauptstraße 54 zu betrachten ist nicht zielführend. Notwendig ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für die künftige Nutzung verschiedener Verwaltungsstandorte und gemeindlicher Liegenschaften. Besonders, da mögliche Verlagerungen des Rechnungsamts oder Bauamts spürbare Auswirkungen auf die weiteren Rathäuser und Verwaltungsgebäude innerhalb der Gemeinde haben.

Finanzielle Situation der Gemeinde gibt Investitionen nicht her – Verwaltung auch in aktueller räumlicher Situation voll handlungsfähig

Bürgermeister Björn Kornmüller beleuchtete die finanzielle Situation der Gemeinde. Es ist zu berücksichtigen, dass der kommunale Doppelhaushalt 2027/2028 bereits durch andere sehr große Investitionsprojekte geprägt ist. Die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen schränken den Handlungsspielraum der Gemeinde deutlich ein. Deshalb ist es sachgerecht, die weiteren Planungsüberlegungen zurückzustellen. Es handle sich, im Gegensatz zu den bevorstehenden weiteren Investitionsmaßnahmen, um keine absolute Notwendigkeit mit dringendem Handlungsbedarf. „Eine Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten erbringt zwar einige positive Synergieeffekte, die Verwaltung ist aber auch im aktuellen Zustand voll handlungsfähig“, so Kornmüller.

Aktuell ist Gebäude gut genutzt für das Unterbringen von Flüchtlingen

Das Gebäude wird aktuell auch für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht. Diese Nutzung kann nach momentaner Einschätzung noch für die kommenden zwei bis drei Jahre fortgesetzt werden. Der bauliche Zustand sowie die vorhandene technische Ausstattung ermöglichen dies weiterhin ohne Einschränkungen.

Diskussion

GR Joachim Karcher (Freie Wähler) bewertete die Vorgehensweise ebenfalls als sachgerecht, vor allem im Hinblick auf die Haushaltssituation. Berücksichtigen müsse man den potenziellen jährliche Rückzahlungszins. Dieser entspreche etwa der momentanen jährlichen Nutzungsentschädigung. GR Roland Rädle (CDU) sah dies ähnlich. Das Thema soll zunächst verschoben werden. Es sollte versucht werden, das Ziel im Förderzeitraum zu erreichen. GR Uwe Rohrer (Bündnis 90 / Grüne) befürwortete das Verschieben ebenfalls. Ob und in welchem Umfang eine Verwaltungsnutzung nötig sei, müsse dann u.a. auch noch betrachtet werden. Wenn die Verwaltung jetzt in die Räume kommen würde, müssten für die aktuell untergebrachten Personen noch anderweitig Räume gefunden werden. GR Reinhard Haas sprach sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus. GR Günter Denninger (CDU) fragte, ob auch die umliegenden älteren Häuser konzeptionell mit einbezogen worden sind. Dies erfolgte zunächst in einer groben Form, so Kornmüller. Eine detailliertere Betrachtung mache zum momentanen Zeitpunkt keinen Sinn und produziere weitere Kosten. Generell sei es jedoch richtig, dies konzeptionell mit zu betrachten.

GR Hans Kleiner (parteilos) äußerte sich kritisch zu dem Thema. Dabei ging es ihm u.a. um die Punkte Wertansatz, Rathausnutzung, potenzieller Schaden und Entscheidungsgründe beim Kauf. Bürgermeister Björn Kornmüller nimmt Stellung und erläutert, dass die Beschlussfassung und die Planungsüberlegungen 2022 unter seinem Vorgänger erfolgte. Es gibt in der Tat durchaus ein Raumproblem in der Verwaltung. Modernes Arbeiten sei im Übrigen ein anderes Arbeiten als mit der derzeitigen Raumsituation. In der Zwischenzeit sei jedoch in der Welt einiges passiert und die kommunalen Haushalte hätten sich anders entwickelt. Gegenüber 2022 (25 % der kommunalen Haushalte ohne Ausgleich) habe sich die Situation deutlich verändert. 2026 hätten fast 80 % der kommunalen Haushalte keinen Haushaltsausgleich geschafft. Der damalige Gedankengang sei auch aus heutiger Sicht richtig gewesen. Die äußeren Umstände hätten sich anders entwickelt. Derzeit sei die Entscheidung so, dass die für die Bevölkerung vorrangigeren Projekte abgewickelt werden müssen. Die Verwaltung sei in der jetzigen Situation handlungsfähig. Die Verzinsung bei einer möglichen Rückzahlung sei natürlich schlecht. Momentan werde sie durch die Nutzungsentschädigung aufgewogen. Trotzdem müsse man bei einem solchen Millionenprojekt die Mittel aus dem eigenen Haushalt aufbringen können. Auch in anderen Kommunen müsse aus finanziellen Gründen über früher geplante Projekte diskutiert werden und eine klare Prioritätensetzung ist daher unerlässlich.

GRin Simone Rausch (Bündnis 90/Grüne) sah die jetzige Nutzung als sinnvoll an (Unterbringung von zugewiesenen Menschen). Der stellvertretende Hauptamtsleiter Jürgen Augenstein ergänzte, dass die Gemeinde sogar noch Wohnungen extern angemietet habe, um Menschen unterzubringen. Der Bedarf in den Räumlichkeiten der ehemaligen Rathauspension wird noch auf lange Jahre bestehen bleiben. Wenn er zurückgehen sollte, dann könnten die externen Anmietungen zurückgeführt werden. Wenn die Räume für die Verwaltung genutzt werden, müsse man sich daher Gedanken machen, wo die momentan dort lebenden Menschen untergebracht werden können. GRin Sabine Kronenwett (Bündnis 90/Grüne) sagte, dass bei der damaligen Entscheidung verschiedene Aspekte eine Rolle gespielt hätten, u.a. Verwaltungsräume, räumliche Nähe zum Rathaus, mögliche Verlagerung der Bücherei.

Erneute Ausschreibung für Arbeiten zum Einbau einer Wärmeübergabestation im Schulzentrum

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Heizungsbauleistungen für den Einbau einer Wärmeübergabestation Realschule / Gemeinschaftsschule nochmals beschränkt auszuschreiben. Dafür wird der Bieterkreis gegenüber der ersten Ausschreibung erweitert. Bürgermeister Björn Kornmüller hatte zuvor die Ausschreibung aufgehoben. Gründe dafür waren eine erhebliche Kostenüberschreitung sowohl beim Hauptangebot (+ 46 %) als auch beim Nebenangebot (+ 39 %). Die Vergabeentscheidung der erneuten Ausschreibung soll dem Bau- Planungs- und Umweltausschuss Anfang Juli vorgelegt werden. Geplant ist, die Arbeiten in den Schulferien abzuwickeln.

Defekt in Heizungsanlage als Auslöser

Im Oktober 2025 kam es bei Arbeiten an der Heizungsanlage der Realschule zu einer Entleerung des Fernwärmenetzes im Schulzentrum. Wegen des Wassermangels überhitzte der zentrale Holzhackschnitzelkessel in der Heizzentrale. Durch die Restwärme im Kessel traten Dampfschläge auf. Umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren nötig. Zusätzlich musste die Heizwasserqualität mit hohen Kosten wieder hergestellt werden. Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss fasste im Januar einen Beschluss. Dabei geht es darum, die Betriebssicherheit des gesamten Schulzentrums besser sicherstellen zu können. Geplant ist, eine Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher an das bestehende Fernwärmenetz einzubauen. Das Fernwärmenetz soll technisch von der hausinternen Heizungsanlage getrennt werden. Von vier aufgeforderten Firmen gab nur die Firma J & W Haustechnik aus Ettlingen ein Angebot ab. Dieses weicht von der Kostenschätzung des Ingenieurbüros (101.136,90 Euro) so deutlich ab, dass man kein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis erreichen konnte.

Vordach und weitere gestalterische Aufwertung der Aussegnungshalle Ittersbach

Der Gemeinderat gab grünes Licht für einen Auftrag für Stahlbauarbeiten für eine geplante Überdachung der Aussegnungshalle Ittersbach. Beauftragt wird die Firma Selinger in Karlsbad mit einem Volumen von rund 53.800 Euro. Parallel zu den Stahlbauarbeiten wurden die Rohbauarbeiten und die Herstellung der Außenanlagen ausgeschrieben. Bürgermeister Björn Kornmüller vergab die Aufträge an die Firmen Norbert Becker (rund 16.700 Euro) und Manuel Gegenheimer (rund 13.520 Euro). Die Bauarbeiten sollen im Sommer beginnen und bis Jahresende 2026 abgeschlossen sein.

Neben Überdachung auch funktionale und gestalterische Aufwertung

Simon Bauer vom beauftragten Architekturbüro Adler + Retzbach informierte über die Planungsdetails. Die Maßnahme umfasst eine teilweise Überdachung des Vorplatzes an der Aussegnungshalle. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Räume funktional und gestalterisch verbessert werden. Neben dem Erstellen eines Vordaches umfassen die Baumaßnahmen auch andere Aspekte. Die Blickbeziehungen der Trauergäste in die Aussegnungshalle sollen verbessert werden. Es geht dabei auch um eine würdige Teilhabe an der Verabschiedung. Dafür werden die Öffnungen zwischen Alt- und Anbau sowie zwischen dem überdachten Vorplatz und dem Haupteingang erweitert. Die geplante Überdachung mit einer Fläche von rund 30 m² wird unmittelbar an das Gebäude angebunden. Sie fügt sich in die bestehende Gebäudekubatur ein. Die Stufen werden an die Vorderkante des älteren Gebäudeteils verlegt. So entsteht ein Podest in bodengleicher Höhe wie die Hallenräume. Dadurch werden die Überdachung sowie die seitlichen Hallenzugänge barrierefrei erschlossen.

Die Aussegnungshalle in Karlsbad-Ittersbach. Fotos: Archiv Gemeinde Karlsbad
Die Aussegnungshalle in Karlsbad-Ittersbach. Fotos: Archiv Gemeinde Karlsbad

Baugesuche - Im Steinig 3 Langensteinbach - Bauvoranfrage: Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage

Das Gremium gab auf Empfehlung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses grünes Licht für eine Bauvoranfrage. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Dort wäre es nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein und das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Es darf weiterhin nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Dabei ist für die Betreiber eines solchen privilegierten Betriebes auch der Bau eines Wohnhauses im Außenbereich zulässig.

Das bestehende Wohnhaus ist recht klein und baufällig, es wird aktuell von einem Betriebsinhaber bewohnt. Geklärt werden sollte, ob der Neubau eines Wohnhaues für den anderen Betriebsinhaber planungsrechtlich zulässig ist. In der nächsten Stufe prüft die Baurechtsbehörde zusammen mit dem Landwirtschaftsamt und der Naturschutzbehörde das Thema.

Weitere Infos

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).

Streaming

Die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2026 ist bis 21.7.2026 auf Youtube zu sehen. Zum Kanal der Gemeinde Karlsbad gelangen Sie in Youtube unter "@gemeindekarlsbad" oder im Browser über den Link https://www.youtube.com/@GemeindeKarlsbad