Aus der Arbeit des Gemeinderates

Alle aktuellen Nachrichten rund um Karlsbad

Aus der Arbeit des Gemeinderates | 04.08.2026

Sanierungspläne für Wilhelm-Roether-Straße befürwortet

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 8. Juli

Der Ausschuss wurde über den aktuellen Stand der Sanierungspläne Wilhelm-Roether-Straße informiert. Er stimmte diesen zu. Die Ingenieurgemeinschaft für Bauwesen Fröhlich ist seit 2022 mit den Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Sanierung der Wilhelm-Roether-Straße beauftragt. Dabei sollen das Kanalnetz ergänzt, die Wasserleitung ausgetauscht und die Verkehrsanlagen vollständig ausgebaut werden. Eine ursprünglich vorgesehene Verlegung eines Regenwasserkanals in der Wilferdinger Straße ließ sich nicht sinnvoll technisch umsetzen. Dieser Kanal soll nun im Zuge des Allgemeines Kanalisationsplans (AKP) in die Wilhelm-Roether-Straße gelegt werden. Geplant ist, dass die Baumaßnahme 2027 beginnt. Eine Beauftragung der Bauausführung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2027/2028 ff. Das Ingenieurbüro geht aktuell von Kosten von rund 5 Millionen Euro aus.

Notwendigkeit der Maßnahme

Die Herren Kreuz und Rogner (Ingenieurgemeinschaft Fröhlich) erklärten die Details. Mit dem Bau eines Regenwasserkanals wird die letzte noch offene Maßnahme des AKP aus dem Jahr 2008 umgesetzt. Sie verbessert die Entwässerungssituation: Das Oberflächenwasser aus dem nördlich der Wilferdinger Straße und des Eichbuschs gelegenen Einzugsgebietes wird abgeführt.

Außerdem gibt es auch im Bereich der Wasserversorgung einen erheblichen Erneuerungsbedarf. Das vorhandene Wasserleitungsnetz ist störanfällig. In den vergangenen Jahren kam es zu einer außergewöhnlich hohen Menge von Wasserrohrbrüchen. Diese verursachten nicht nur erhebliche Unterhaltungskosten, sondern schädigten auch den Straßenoberbau nachhaltig. Durch die wiederkehrenden Wasseraustritte und die zahlreichen Aufgrabungen entstanden im oberen Bereich der Wilhelm-Roether-Straße deutliche Verformungen der Fahrbahn. Außerdem entstanden Schäden an den Bord- und Gehwegbereichen. Diese sind eindeutige Anzeichen für das Versagen der bestehenden Straßenkonstruktion. Die Wasserleitungen müssen daher zwingend erneuert werden. Dadurch sind umfangreiche Tiefbauarbeiten notwendig. Letztendlich ist es wirtschaftlich und technisch sinnvoll, den gesamten Straßenaufbau mit Fahrbahn, Gehwegen und Bordanlagen vollständig zu erneuern. Die Straße wird technisch gesehen neu gebaut, was wiederum mit einem erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Hierdurch wird mit spürbaren Einschränkungen für die Anwohner und den Durchgangsverkehr während der Bauzeit zu rechnen sein. Gleichzeitig soll allerdings auch der Straßenraum funktional und gestalterisch neu geordnet und auf dem neuesten Stand gebracht werden.

Gestalterisches Konzept

Die bestehende Fahrbahn ist im Verhältnis zu den vorhandenen Gehwegen vergleichsweise breit dimensioniert. Die Verkehrsflächen sollen planerisch neu aufgeteilt und die Gehwege breiter gestaltet werden. Dies bringt mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger. Die Fahrbahnbreite wird so festgelegt, dass der Busverkehr auch künftig im Einrichtungsverkehr richtig abgewickelt werden kann. Das Angebot an Stellplätzen soll künftig durch baulich hergestellte, beziehungsweise markierte Parkstände geordnet werden. Um die Fahrgeschwindigkeiten abzubremsen, sind zusätzlich punktuelle Fahrbahnverengungen sowie gestalterische Gliederungselemente geplant. An geeigneten Stellen ist auch ein barrierefreier Ausbau vorgesehen.

Die Fotos zeigen die sanierungsbedürftige Wilhelm-Roether-Straße an verschiedenen Stellen. Fotos: Gemeinde Karlsbad
Die Fotos zeigen die sanierungsbedürftige Wilhelm-Roether-Straße an verschiedenen Stellen. Fotos: Gemeinde Karlsbad

Ergebnisse der Baugrunduntersuchung

Bereits im Dezember 2024 wurde durch das Ingenieurbüro Augeon eine Baugrund- und Schadstoffuntersuchung gemacht. Ergebnis ist, dass das Material wiederverwendet werden kann.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Die Planungen für die Baumaßnahme sind bereits weit fortgeschritten. Aus heutiger Sicht kann die Vor- und Entwurfsplanung bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen werden. Anschließend werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Ziel ist, die Bauleistungen Anfang 2027 öffentlich auszuschreiben. Wenn alles Weitere plangemäß läuft, sollen die Bauleistungen bis Ende März 2027 vergeben werden. Danach könnten die Bauarbeiten unmittelbar nach Ostern 2027 beginnen.

Die Baumaßnahme soll in insgesamt acht aufeinanderfolgenden Bauabschnitten ausgeführt werden. Nach momentanem Stand ist von einer Gesamtbauzeit von rund 30 Monaten auszugehen. Das Bauende wäre damit voraussichtlich im Oktober 2029.

Im Zuge der Ausschreibung wird geprüft, ob einzelne Bauabschnitte zeitweise parallel ausgeführt werden können. Wenn dies möglich ist, könnte sich die Bauzeit verkürzen. Aus heutiger Sicht wird jedoch weiterhin mit einer Bauzeit von rund 30 Monaten gerechnet.

Während der Arbeiten müssen die jeweiligen Bauabschnitte voraussichtlich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden. Die angrenzenden Grundstücke und Gebäude sollen während der gesamten Bauzeit fußläufig erreichbar bleiben. Bürgermeister Björn Kornmüller ergänzte: "Wir kommunizieren die Maßnahme und die damit verbundenen, unvermeidlichen Einschränkungen möglichst frühzeitig und transparent." Die Anwohner sollen im Prozess mitgenommen werden. Es ist daher auch eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant, in welcher Zeit und Raum für einen ausführlichen Austausch gegeben sein wird.

Baugesuch – Herrenalber Straße 10, Spielberg - Änderung bestehende Gauben, Teilabbruch Wintergarten und Erweiterung Hochparterre, Errichtung Carport
Der Ausschuss befürwortete das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Geplant ist, den bestehenden rückwärtigen Anbau zurückzubauen. Er soll durch einen größeren Aufbau im Obergeschoss ersetzt werden. Der neue Anbau orientiert sich hinsichtlich Bautiefe an dem kürzlich auf dem Nachbargrundstück realisierten Anbau. Bei der Dachsanierung sollen die beiden bestehenden Schleppgauben durch Flachdachgauben ersetzt werden.

Informelle Bauvoranfrage - Feldbergstraße 28, Ittersbach

Das Gremium sprach sich für die vorgelegte Planung eines Zweitbauenden aus. Damit würde im formellen Verfahren das Gemeindeeinvernehmen zu den notwendigen Befreiungen erteilt werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gruppenhof“ in Karlsbad-Ittersbach.

Vorgaben des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan gibt grundsätzlich Vorgaben für die Gestaltung von Doppelhäusern: Satteldach, 35° Dachneigung und maximal 4,20 m Traufhöhe. Von den zwingenden Festsetzungen kann abgesehen werden, wenn durch Baulast sichergestellt ist, dass der Zweitbauende die Vorgaben des Erstbauenden in Bezug auf Dachform, Dachneigung, Traufhöhe und Sockelhöhe aufnimmt. Es kann dann nach den sonst geltenden Festsetzungen gebaut werden. Das heißt z.B. eine Traufhöhe bis 6,20 m, eine Dachneigung von 25°-40° oder eine Firsthöhe bis 9,00 m. Hier wurde auf dem Nachbargrundstück eine Doppelhaushälfte vor fast 20 Jahren errichtet. Damals im Kenntnisgabeverfahren, ohne Prüfung durch das Landratsamt. Das Gebäude wurde entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Doppelhäuser mit 38° Dachneigung errichtet, ohne Zustimmung des Zweitbauenden.

Konkrete Befreiungsanträge

Der zweitbauende Antragsteller ist mit einem Anliegen auf die Verwaltung zugekommen. Mit der Vorgabe von 4,20 m lässt sich nur ein geringer Kniestock von rund 1,00 m im Dachgeschoss realisieren. Er wollte wissen, ob es möglich wäre, auf eine Traufhöhe von 4,60 m zu gehen. Dadurch könnte ein Kniestock von rund 1,30 m im Dachgeschoss umgesetzt werden. Um die Dachoptik als Doppelhauspartner zu wahren, würde die nicht korrekt ausgeführte Dachneigung des Erstbauenden von 38° übernommen. Bei Ausnutzung der Baugrenze ergibt sich aufgrund des steileren Daches eine Firsthöhe von 9,10 m. Diese liegt jedoch 10 cm über der maximalen Firsthöhe im Bebauungsplangebiet.

Sowohl für die 4,60 m Traufhöhe (entspricht zwar nicht der Vorgabe für Doppelhäuser, aber den allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplanes), als auch für die 9,10 m Firsthöhe (über der maximalen Firsthöhe der allgemeinen Festsetzungen) wäre eine Befreiung notwendig. Referenzobjekte gibt es im Gebiet bisher nicht. Es gibt dort noch 6x2, also 12 komplett unbebaute Doppelhausgrundstücke, für die etwaige Befreiungen zur Referenz werden könnten. Das Vorhaben wurde vorab auch im Ortschaftsrat Ittersbach befürwortet.

Baugesuch im Rahmen des „Bau-Turbo“ – Jahnstraße 3/1, Langensteinbach – Bebauung im hinteren Bereich

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat, der beantragten Bebauung des dritten Grundstückes im hinteren Bereich zuzustimmen. Diese soll im Bereich von 48 m bis 62 m Bautiefe erfolgen.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Für eine Bebauung des ursprünglich großen Grundstückes gab es in den letzten 6-10 Jahren immer wieder Wünsche. Bisher scheiterte eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich immer aus baurechtlichen Gründen. Zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Zustimmung der Gemeinde für eine recht dichte Bebauung, ist es nicht gekommen. Das große Grundstück wurde dann aufgeteilt und die beiden entstandenen Grundstücke an der Jahnstraße wurden in den letzten Jahren jeweils mit einem Einfamilienhaus bebaut.

Der Eigentümer des dritten entstandenen Grundstückes im hinteren Bereich möchte dieses nun bebauen. Durch die neue Gesetzgebung im Rahmen des „Bau-Turbo“ kann dies ermöglicht werden.

Gemeindliche Leitlinien für „Bau-Turbo“

Die gemeindlichen Leitlinien für den Bau-Turbo sehen vor, das Vorhaben zunächst hinsichtlich der Bautiefe bzw. eines „Baufensters“ für diesen Straßenabschnitt zu beraten. Der Ausschuss befürwortete eine gemäßigte Nachverdichtung die möglichst viel Grünstruktur erhält. Das Vorhaben lässt sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Es fügt sich auch in die bebaute Umgebung ein. Die Räte empfahlen dem Gemeinderat, ein 14 m tiefes „Baufenster“ in einer Bautiefe von 48 m bis 62 m für das Quartier zu beschließen. Im weiteren Verfahren soll ein städtebaulicher Vertrag mit z.B. einer erhöhten Stellplatzverpflichtung, ggf. Zisternenpflicht und so weiter geschlossen werden. Dieser wird dann mit der finalen Zustimmung im Rahmen des konkreten Genehmigungsverfahrens dem Gemeinderat vorgelegt.

Baugesuch im Rahmen des „Bau-Turbo“ – Lindenstraße 49, Mutschelbach
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat, einem Bauvorhaben im Innenbereich zuzustimmen. Es liegt im Übergang zum Außenbereich. Außerdem befürwortete das Gremium eine Bautiefe von rund 47 Metern für das Quartier. Eine Bebauung im Außenbereich wäre mit der bisherigen Gesetzgebung nicht möglich: Die maximal mögliche Bautiefe von 38 Metern wird überschritten. Das Vorhaben fügt sich somit nicht in die Umgebung ein. Durch die neue Gesetzgebung im Rahmen des „Bau-Turbo“ kann dies ermöglicht werden.

Gemeindliche Leitlinien für den „Bau-Turbo“

Die gemeindlichen Leitlinien für den Bau-Turbo sehen vor, das Vorhaben zunächst hinsichtlich der Bautiefe bzw. eines „Baufensters“ für diesen Straßenabschnitt zu beraten. Im Bauausschuss und im Ortschaftsrat Mutschelbach soll der Antrag vorberaten werden. Anschließend soll der Gemeinderat final entscheiden. Die Bauverwaltung sieht das Vorhaben als eine recht gelungene Nachverdichtung. Diese greift auch die kleinteiligen Strukturen eines Dorfes auf. Es handle sich um ein Abrundungsvorhaben, welches sich aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Ein städtebaulicher Vertrag mit zum Beispiel einer erhöhten Stellplatzverpflichtung, ggf. Zisternenpflicht und so weiter wird im weiteren Verfahren beschlossen. Dieser wird dann mit der finalen Zustimmung im Rahmen des konkreten Genehmigungsverfahrens dem Gemeinderat vorgelegt.

Vergabe zum Einbau einer Wärmeübergabestation Realschule/Gemeinschaftsschule

Der technische Ausschuss vergab einen Auftrag über rund 74.500 Euro an die Firma Kritzer GmbH - Ettlingen. Im Oktober 2025 kam es bei Arbeiten an der Heizungsanlage der Realschule zu einer Entleerung des Fernwärmenetzes im Schulzentrum Karlsbad sowie weiteren Schäden. Im Januar 2026 befürwortete der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt, eine Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher mit der primärseitigen Anbindung an das bestehende Fernwärmenetz einzubauen. Die Heizungsbauarbeiten wurden zunächst beschränkt ausgeschrieben. Bei der Submission Anfang Juni ging nur ein wertbares Angebot ein. Dessen Angebotssumme lag deutlich über der Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros. Die Ausschreibung wurde daher aufgehoben. Für eine verbesserte Wettbewerbssituation wurde der Bieterkreis für eine erneute beschränkte Ausschreibung erweitert. Das Leistungsverzeichnis wurde durch das Ingenieurbüro fachtechnisch überprüft und unverändert erneut ausgeschrieben.

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).