Landkreisinformationen | 22.09.2026
Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. September in der Sporthalle der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder befasst, der zum 1. August dieses Jahres in einem ersten Schritt zunächst für Erstklässler in Kraft getreten ist. Im Landkreis Karlsruhe sind die Voraussetzungen für den Start geschaffen: Für alle angemeldeten Kinder stehen Plätze zur Verfügung.
Insgesamt haben im Landkreis 4.893 Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf Ganztagsförderung. Dem stehen 4.119 Betreuungsplätze gegenüber. Für das neue Schuljahr wurden hingegen nur 1.255 Kinder für die entsprechende Ganztagsbetreuung gemeldet, womit alle Kinder eine Platzzusage bekommen konnten. Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden Betreuung an Werktagen einschließlich der Unterrichtszeit sowie eine entsprechende Ferienbetreuung. Die Betreuung ist freiwillig. Neben Ganztagsschulen kommen auch Horte und kommunale Betreuungsangebote in Betracht. Welche Betreuungsform angeboten wird und welche Anmelde- und Beitragsregelungen gelten, unterscheidet sich je nach Kommune. Eltern können sich hierzu direkt an ihre Wohnortkommune oder die zuständige Schule wenden. Auch für die Ferien stehen umfangreiche Angebote zur Verfügung. Die Kommunen im Landkreis halten hier in Summe 5.109 Plätze für alle Grundschulkinder vor, von denen für 757 Kinder zum Stichtag ein entsprechender Bedarf gemeldet wurde. Da viele Familien ihren Ferienbedarf noch nicht gleich konkret planen können, sind in zahlreichen Kommunen auch spätere Anmeldungen möglich.
„Der Start des Rechtsanspruchs war im Landkreis Karlsruhe gut vorbereitet. Alle bislang gemeldeten Bedarfe können gedeckt werden. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Entwicklung genau beobachten, denn der Anspruch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet“, so Sozialdezernentin Margit Freund. Dazu führt das Kreisjugendamt eine jährliche Bestandserhebung durch, tauscht sich mit den Kommunen aus und ist bestrebt, durch ein kontinuierliches Monitoring, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Eine besondere Herausforderung sieht der Landkreis bei der Betreuung von Kindern mit besonderen Unterstützungsbedarfen, insbesondere an den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier sind aufgrund der individuellen Bedarfe teilweise deutlich höhere Betreuungs- und Personalaufwendungen erforderlich. Der Landkreis setzt sich deshalb beim Land für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Finanzierung ein.
Das Gremium hat sich zudem mit den Ergebnissen des aktuellen Berichts zur Kindertagesbetreuung befasst. Die Kinderzahlen im Landkreis Karlsruhe gehen zurück – der Bedarf an guter und verlässlicher Kindertagesbetreuung bleibt jedoch hoch. Im U3-Bereich besteht für das Kindergartenjahr 2026/2027, trotz einer weiter positiven Entwicklung, ein Defizit von 64 Plätzen. Die Kinder befinden sich aktuell auf den Wartelisten in den Landkreisgemeinden. Auch bei den über Dreijährigen bleibt der Betreuungsbedarf hoch. 15.261 Kinder werden derzeit in Kindertageseinrichtungen betreut – so viele wie seit 2020 nicht. Ein Rückgang der Zahl der unter Dreijährigen seit 2023 von 14 Prozent eröffnet hier neue Handlungsspielräume. „Weniger Kinder bedeuten nicht automatisch weniger Betreuungsbedarf. Jetzt kommt es darauf an, frei werdende Kapazitäten gezielt für Qualität, verlässliche Betreuungszeiten und mehr Inklusion zu nutzen“, so Sozialdezernentin Margit Freund.
Eine zentrale Herausforderung bleibt der Fachkräftemangel. Krankheitsbedingte Ausfälle, Teilzeit und weitere Abwesenheiten führen immer wieder zu verkürzten Öffnungs- und Betreuungszeiten und belasten damit Familien unmittelbar.
Unterstützung haben die Kindertageseinrichtungen im Landkreis wieder durch ein vielfältiges Präventions-, Beratungs- und Qualifizierungsangebot des Programms STARKwerden erfahren. Die Regionalen Präventionsbeauftragten begleiten die Kindertageseinrichtungen, beraten Fachkräfte, vermitteln passgenaue Unterstützungsangebote und begleiten Entwicklungs- und Veränderungsprozesse in den Einrichtungen. Im KiTa-Jahr 2025/2026 fanden 338 Kontakte zwischen KiTas und den Regionalen Präventionsbeauftragten statt.
Für die kommenden Jahre steht demnach weniger der reine Ausbau von Betreuungsplätzen im Mittelpunkt. Entscheidend wird vielmehr sein, die Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht, verlässlich und inklusiv weiterzuentwickeln. Neue Anforderungen bei Sprachförderung, Inklusion und das geplante verpflichtende letzte Kindergartenjahr sowie weitere im Raum stehende Anpassungen werden diese Entwicklung zusätzlich prägen.