BUND Ortsverband Mittleres Albtal | 19.10.2026
Fortsetzung vom vorherigen Amtsblatt!
3. Mulchen schützt Boden und Wurzeln
Bei der Gartenpflege fallen weitere organische Abfälle an, die umweltfreundlich entsorgt werden können. Rasenschnitt, Laub und zerkleinerte Zweige ergeben Mulch. Eine circa drei bis fünf Zentimeter dicke Mulchschicht, verteilt auf die Beete, schützt Boden und Pflanzenwurzeln.
4. Frühblüher säen
Im Herbst ist auch die richtige Zeit, um Blumenzwiebeln von Frühblühern im Garten zu verteilen.
Deshalb raten wir dazu, ab Anfang September bereits Zwiebeln für Frühblüher zu setzen. Krokusse, Schneeglöckchen, Winterlinge, Märzenbecher oder auch Blaustern sind nach dem Winter wahre Farbexplosionen in Beeten, Rasen oder im Grünstreifen vor der Tür. Für Hummelköniginnen und zeitige Wildbienen sind sie ein unverzichtbares Futterangebot.
5. Beete neu gestalten
Lücken in Blumenbeeten oder neu angelegte Beete werden am besten mit heimischen Wildstauden wie Flockenblumen, Glockenblumen, Natternkopf, Astern, Ziest und Sternmiere, bepflanzt. Eine Staude ist dann ein reizvoller Hingucker und ein wahrer Insektenmagnet, wenn sie möglichst lange blüht und viele Blüten pro Pflanze hat. Davon profitieren besonders Wildbienen und Schmetterlinge.
6. Kübelpflanzen reinräumen
Nicht winterfeste Kübelpflanzen brauchen Frostschutz. Sie darf man aber nicht ins beheizte Wohnzimmer stellen, sondern nur an einen kühlen Ort. Wer kein frostfreies Gewächshaus oder kühlen Wintergarten hat, kann auf Garage oder Keller ausweichen. Wer das nicht bieten kann, sollte die Pflanzen mit Vlies und Reisig schützen.
7. Zwiebeln und Knollen ausgraben
Sommerliche und frostempfindliche Zwiebel- und Knollenblumen wie die Dahlie gehören ab etwa drei Grad ins Winterlager. Man gräbt die Zwiebeln und Knollen aus, befreit sie grob von Erde und schneidet die Stängel bis auf fünf Zentimeter ab. Dann können die Blumen in einem Gefäß mit leicht feuchtem Sand an einem frostfreien Ort den Winter überdauern.
8. Hecken trimmen
Über das Frühjahr und den Sommer dürfen Hecken nur in Form gebracht werden, nicht aber entfernt, erneuert oder stark zurückgeschnitten werden. Das schützt brütende Vögel und andere Tiere, die die Hecken nutzen. Ab 1. Oktober ist dies laut Bundesnaturschutzgesetz wieder erlaubt.
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