Feststellung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz für die Wirtschaftsjahre 2014/2015
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2014 aufgrund des § 14 EigBG, der §§ 1 bis 4 EigBVO i.V. mit den §§ 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2014/2015 wie folgt festgestellt. Mit Schreiben vom 03.02.2014 wurde der Wirtschaftsplan von der Rechtsaufsichtsbehörde als gesetzmäßig bestätigt. Nach § 11 II i.V.m. § 15 der Satzung des Zweckverbandes vom 31.05.1976 erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2014/2015.