Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz

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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses 2012

17.06.2015 – 26.06.2015

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Behandlung des Jahresergebnisses 2012

Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des
Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, Sitz Waldbronn für das Wirtschaftsjahr 2012.

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 20 I GKZ i.V.m. § 16 EigBG und § 11 I der
Verbandssatzung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) mit Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen.

1.  Die Netto-Betriebskostenumlage gemäß § 12 II Verbandssatzung für das

     Wirtschaftsjahr 2012 wird entsprechend dem Aufwanddeckungsprinzip auf

     0,8360446 €/m3    bzw.    1.338.397,87 € festgesetzt.

2.  Eine Eigenvermögensumlage gemäß § 12 I Verbandssatzung wird für das 

     Wirtschaftsjahr 2012 nicht erhoben.

3.  Feststellung des Jahresabschlusses

3.1      Bilanzsumme                                          5.412.711,11 €

3.1.1  davon entfallen auf der Aktivseite auf

           -  das Anlagevermögen                            4.567.935,18 €

           -  das Umlaufvermögen                               844.775,93 €

3.1.2  davon entfallen auf der Passivseite auf

          -  das Eigenkapital                                     4.302.000,52 €

          -  die empfangenen Ertragszuschüsse         522.582,35 €

          -  die Rückstellungen                                               0,00

          -  die Verbindlichkeiten                                 588.128,24 €

3.2      Jahresgewinn/Jahresverlust                                         0 €

3.2.1    Summe der Erträge                                 1.383.657,40 €

3.2.2    Summe der Aufwendungen                     1.383.657,40 €

 

4.    Die Behandlung des Jahresergebnisses ist nicht erforderlich, da weder Gewinn

       noch Verlust entstanden ist.

5.    Die Verbandsversammlung erteilt dem Vorsitzenden gemäß § 16 III EigBG i.V.m.

       § 20 GKZ die Entlastung.

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.06.2015 den Jahresabschluss 2012 festgestellt.

Der Jahresabschluss des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, Sitz Waldbronn für das Wirtschaftsjahr 2012 wird gemäß § 16 IV EigBG i.V.m. § 18 GKZ in der Zeit vom 29.06.2015 bis 07.07.2015 im Rathaus Waldbronn, Zimmer 202 öffentlich ausgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.06.2015 mitgeteilt.

 

Waldbronn, den 08.06.2015

 

 

gez. Franz Masino
Verbandsvorsitzender