Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz

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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebneisses 2013

05.12.2016 – 16.12.2016

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses

und die Behandlung des Jahresergebnisses 2013

 

Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, Sitz Waldbronn, für das Wirtschaftsjahr 2013.

 

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 20 I GKZ i.V.m. § 16 EigBG und § 11 I der Verbandssatzung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) mit Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 beschlossen:

 

1. Die Netto-Betriebskostenumlage gemäß § 12 II Verbandssatzung für das

    Wirtschaftsjahr 2013 wird entsprechend dem Aufwanddeckungsprinzip auf  

     0,7686252 €/m³   bzw.  1.247.096,62 € festgesetzt.

 

2. Eine Eigenvermögensumlage gemäß § 12 I Verbandssatzung wird für das   

    Wirtschaftsjahr 2013 nicht erhoben.

  

3. Feststellung des Jahresabschlusses

3.1      Bilanzsumme                                            5.688.033,47 €

3.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf 

           - das Anlagevermögen                              4.857.581,80 €

           - das Umlaufvermögen                                 830.451,67 €

3.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

           - das Eigenkapital                                      4.302.000,52 €

           - die empfangenen Ertragszuschüsse           929.590,27 €

           - die Rückstellungen                                                 0,00 €

           - die Verbindlichkeiten                                  456.442,68 €

3.2    Jahresgewinn / Jahresverlust                                     0,00 €

3.2.1 Summe der Erträge                                      1.497.261,60 €

3.2.2 Summe der Aufwendungen                          1.497.261,60 €

  

4.      Die Behandlung des Jahresergebnisses ist nicht erforderlich, da weder Gewinn

         noch Verlust entstanden ist.

 

5.      Die Verbandsversammlung erteilt dem Vorsitzenden gemäß § 16 III EigBG i.V.m.  

         § 20  GKZ die Entlastung.

 

6.      Die Verbandsversammlung genehmigt über- oder außerplanmäßige

         Aufwendungen/Auszahlungen.

 

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes BW und der Eigenbetriebsverordnung BW am 19.08.2016 aufgestellt.

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.11.2016 den Jahresabschluss 2013 festgestellt.

 

Der Jahresabschluss des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz, Sitz Waldbronn, für das Wirtschaftsjahr 2013 wird gemäß § 16 IV EigBG i.V.m. § 18 GKZ in der Zeit vom 09.12.2016 bis 19.12.2016 im Rathaus Waldbronn, Zimmer 202, öffentlich ausgelegt.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses wird der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.11.2016 mitgeteilt.

 

Waldbronn, den 28.11.2016

 

 

gez.

Franz Masino

Verbandsvorsitzender