Karlsbader Mitteilungsblatt

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Verantwortlicher Umgang mit Hunden

17.09.2019 – 31.10.2019

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde es Hundehaltern nicht gestattet ist, ihre Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Außerdem hat der Halter oder Führer dafür zu sorgen, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in privaten Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichten. Auf Friedhöfen und insbesondere auf Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen. Immer öfter werden auf Gemeindewegen und Plätzen Verschmutzungen festgestellt. Auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gibt es Beschränkungen. Im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders sollten Verunreinigungen an Schafweiden und Futterflächen durch Hundekot unterbleiben. Hunde in der Nähe von Schafweiden sollten möglichst an die Leine genommen werden. Bürger und Bürgerinnen können eventuelle Vorfälle und Beobachtungen unter Nennung der Hundehalter dem Ordnungsamt melden.