Die Landesregierung hat mit Wirkung zum Samstag, den 21. März 2020 (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2) Versammlungen, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von jeweils mehr als fünf Personen verboten.
Damit ist die für Anfang April geplanten Abteilungsversammlung Kegeln und die Jugendversammlung nicht mehr durchführbar.
Neue Termine werden zu gegebener Zeit festgelegt.