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Hinweise für die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten mit unter Quarantäne gestellten oder positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

24.03.2020 – 30.04.2020

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises informiert über die richtige Entsorgung von Abfällen aus Haushalten, in denen unter Quarantäne stehende oder bereits positiv auf das Coronavirus getestete Personen leben. Die Entsorgungsvorgaben hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf der Grundlage von Empfehlungen des Robert Koch-Institutes herausgegeben. Grundsätzlich gilt, dass Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten in der Restmülltonne zu entsorgen sind. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie den Müllwerkern eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen, wie einer Blech- oder Plastikdose, gesammelt werden, die fest verschlossen sein muss.

Geringe Mengen an Flüssigkeiten und nasse Abfälle müssen mit ausreichend saugfähigem Material, z.B. Papier, vermischt werden, damit keine Flüssigkeit austritt.

Alle Abfälle aus diesen Haushalten müssen in stabilen Müllsäcken gesammelt und beispielsweise durch Verknoten fest verschlossen werden, bevor sie in die Hausmülltonne gegeben werden.

Die befüllten Müllsäcke müssen direkt in die Hausmüllonne geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Hausmülltonnen bereits gefüllt, müssen die gefüllten und verknoteten Müllsäcke bis zur nächsten Leerung an einem möglichst kühlen Ort, beispielsweise im Keller, vor einem unbeabsichtigten Zugriff sicher gelagert werden.

Unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen müssen auch folgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Hausmülltonne entsorgt werden und dürfen keinesfalls in die Wertstofftonne gegeben werden:

Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle), Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden, Taschentücher, Aufwischtücher, Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln), Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Email-Adresse kundenservice@awb.landratsamt-karlsruhe.de oder während der üblichen Sprechzeiten unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2 982020.