Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Karlsbad darauf hin, dass das Aufbringen von Blumenschalen, Gestecken und sonstigem Grabschmuck auf Wiesengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen und bei den Urnenkammern nicht gestattet ist. Ein verbotswidrig aufgestellter Grabschmuck wird ersatzlos entfernt!
Karlsbader Mitteilungsblatt
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Friedhöfe Karlsbad
17.04.2020 – 31.12.2020