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Europäischer Sozialfonds unterstützt den Weg in den Arbeitsmarkt und beim Übergang von der Schule in den Beruf

03.08.2020 – 30.09.2020

Förderanträge für 2021 jetzt stellen

Um Menschen beim Einstieg oder der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und um Schulabbrüche zu vermeiden, können Kommunen, Organisationen und Vereine wieder Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Die ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Karlsruhe weist darauf hin, dass Förderanträge für das Jahr 2021 bis spätestens 30. September bei der L-Bank (Schlossplatz10, 76113 Karlsruhe) eingereicht werden müssen.

Für das Jahr 2021 steht dem Landkreis Karlsruhe ein ESF-Mittelkontingent in Höhe von 440.000 Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget sollen zum einen Projekte entwickelt werden, die die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, verbessern. Zum anderen gilt es Jugendliche zu erreichen, die von Schulabbruch bedroht sind und deren Ausbildungsfähigkeit verbessert werden soll. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren förderfähige Kosten mindestens 35, höchstens aber 50 Prozent betragen.

Förderfähig sind außerdem nur Projekte, die die horizontalen Prinzipien „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ so wie „Nachhaltige Entwicklung“ unterstützen. Nähere Informationen zur Antragstellung sind auf der Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ und unter www.esf-bw.de abrufbar. Auskünfte an Projektträger im Landkreis Karlsruhe erteilt Ulrike Brunner vom Landratsamt unter der Telefonnummer 0721 936 65360.