Karlsbader Mitteilungsblatt

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Verantwortlicher Umgang mit Hunden

08.09.2020 – 30.09.2020

Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Karlsbad ist es Hundehaltern nicht gestattet, ihre Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Des Weiteren  besteht  innerhalb der Ortsbebauung eine Leinenpflicht. Der Halter oder Führer hat dafür zu sorgen, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in privaten Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.  Auf Friedhöfen und insbesondere auf Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen. Auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gibt es Beschränkungen. Im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders sollten Verunreinigungen an Schafweiden und Futterflächen durch Hundekot unterbleiben. Hunde in der Nähe von Schafweiden sollten möglichst an die Leine genommen werden. Bürger und Bürgerinnen können eventuelle Vorfälle und Beobachtungen unter Nennung der Hundehalter dem Ordnungsamt melden.