Das Ordnungsamt informiert! | 09.10.2026
Durch- und Einfahrtsverbote gehören rechtlich zu den Vorschriftszeichen nach § 41 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO). Sie sprechen ein verbindliches Verbot aus.Die Verwarn- und Bußgelder bei Missachtung richten sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Die Überwachung obliegt neben der Polizei …