Baumaßnahmen und Verkehrsbehinderungen in Karlsbad
a) Überörtliche Maßnahmen
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen.
b) Innerörtliche Maßnahmen
Ortsteil Auerbach
Maßnahme: |
Hausanschluss Remchinger Straße 98/1 |
Örtlichkeit: |
Remchinger Straße |
Kurzbeschreibung: |
Vollsperrung der Remchinger Straße zwischen Einmündung Poststraße und Zehntstraße / Umleitung über Poststraße, Ahornweg oder Buchenweg zur Zehntstraße sowie entgegengesetzt |
Dauer: |
13.05.2024 bis 17.05.2024 |
Pressetexte: |
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen
Ortsteil Ittersbach
Maßnahme: |
Sanierung der Eichgasse |
Örtlichkeit: |
Eichgasse, Karlsbad-Ittersbach in drei Abschnitten: BA 1: zwischen Gartenstraße und Einmündung Heerweg ("oberer Teil) Im Anschluss erfolgt der Deckeneinbau auf der gersamten Länge der Eichgasse |
Kurzbeschreibung: |
Komplettsanierung mit Teilerneuerung der Kanalisation, Erneuerung Wasserversorgung, Gasversorgung, Breitbandausbau, Stromversorgung, Telekom und Straßenvollausbau |
Dauer: |
17.10.2022 bis vsl. 30.04.2024 |
Pressetexte: |
Ortsteil Langensteinbach
Maßnahme: |
Anschlussarbeiten Neubaugebiet "Schaftrieb" |
Örtlichkeit: |
Heldrunger Straße, Karlsbad-Langensteinbach |
Kurzbeschreibung: |
Halbseitige Sperrung; |
Dauer: |
26.02.2024 bis 28.03.2024 |
Pressetexte: |
Maßnahme: |
Hausanschluss Jahnstraße 6 |
Örtlichkeit: |
Jahnstraße 6 |
Kurzbeschreibung: |
Vollsperrung der Jahnstraße zwischen Einmündung Uhlandstraße und St. Barbara-Straße / Umleitung über Uhlandstraße, Scheffelstraße, In der Striet und Goethestraße zur Ettlinger Straße |
Dauer: |
06.05.2024 bis 08.05.2024 |
Pressetexte: |
Ortsteil Mutschelbach
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen
Ortsteil Spielberg
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird immer dann benötigt, wenn öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden wollen. Den Antrag finden Sie unten im Text als PDF verlinkt.
Ablauf:
Sie füllen den Antrag mit allen notwendigen Daten aus und senden ihn per Mail an: verkehr@karlsbad.de
Dann erfolgt die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe als zuständige Verkehrsbehörde.
Mit der Stellungnahme wird auch der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ans Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.
Von dort erhalten Sie nach Prüfung die verkehrsrechtliche Anordnung mit allen Auflagen zur Beschilderung und dem entsprechenden Gebührenbescheid.