Teilnahme am virtuellen Mitteilungsblatt

Im Internetauftritt der Gemeinde integriert ist das "virtuelle Mitteilungsblatt". Es ermöglicht den Vereinen, Organisationen und Institutionen, die Berichte für das Mitteilungsblatt online zu erfassen. Dies hat den Vorteil, dass die Berichte zeitnah von der Gemeinde freigegeben werden und online bereits lesbar sind. Es sind keine weiteren Wege zum Rathaus nötig. Redaktionsschluss ist in den Wochen ohne Feiertag Dienstag – 12.00 Uhr. An den Wochen mit Feiertag wird im Mitteilungsblatt und auf der Homepage über den verkürzten Redaktionsschluss informiert. Danach werden die online vorhandenen Berichte an den Nussbaum-Verlag für die Druckversion des Mitteilungsblattes übergeben. Sie erreichen also mit einer Berichterstattung zusätzlich zum gedruckten Mitteilungsblatt nun auch das Medium des virtuellen Mitteilungsblattes. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist zwingend vorgeschrieben.

 

Es empfiehlt sich, vereinsintern im Vorfeld bereits abzustimmen, wer zukünftig diese Berichterfassung machen soll. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass maximal zwei Personen je Verein (bei Vereinen mit Abteilungen oder Sparten zwei Personen je Abteilung) hierfür vorgesehen und berechtigt werden können. Die Berechtigungsvergabe erfolgt dann für die entsprechende Vereinsseite im Mitteilungsblatt. Die Berechtigten können dann auf dieser Seite Berichte erfassen.

 

Wir haben in der Anlage einen Vordruck für die Personen, die Texte und Bilder einstellen sollen, beigefügt. Die Angaben darauf benötigen wir, um sicher zu gehen, wer von Vereinsseite die entsprechende(n) Berechtigung(en) erhalten soll. Nur auf Basis dieses ausgefüllten Vordrucks kann die Person berechtigt werden, die online-Erfassung zu nutzen.

 

Die berechtigten Personen müssen sich im Vorfeld am Internetportal der Gemeinde Karlsbad registrieren. Hierzu finden Sie auf der rechten Seite den Button "Anmelden". Wenn Sie auf den Button geklickt haben erscheint ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Die hier eingetragenen Angaben sind auch im beiliegenden Vordruck einzutragen. Diese Angaben sind für die Vergabe der Berechtigungen notwendig. Der Vordruck ist vom Verantwortlichen des Vereins bzw. der Organisation zu unterschreiben. Damit wird verbindlich erklärt, dass die aufgeführten Benutzer auch berechtigt sind, für den Verein / die Organisation Berichte zu erfassen.

 

Was tue ich, wenn Personen nicht mehr als Redakteure tätig sind?

Nutzen Sie auch in diesem Fall den Anmeldebogen und tragen Sie darauf ein, welche Personen die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Diesen Personen wird dann die Berechtigung zum Schreiben für die Rubrik gestrichen.

 

Zum Anmeldebogen für die Teilnahme am virtuellen Mitteilungsblatt

 

Zu den Mitteilungsblattstatuten