Die Beantragung des Wahlscheines muss
durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Der Wahlschein darf auch nur an den Wahlberechtigten selbst oder eine
schriftlich dazu bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.
Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den
entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird
Ihnen im Laufe der Woche 9 (bis spätestens Samstag, 05.03.2011)
zugestellt.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der
Wahlberechtigte?
- Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus
und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder
werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.
- Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben
auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten
sollten.
>> Zum Internet-Wahlscheinantrag
(diese Funktion steht ab Donnerstag, 24.02.2011 zur Verfügung)
und dann einfach den weiteren Anweisungen
folgen, Angaben ergänzen und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten
erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen
wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen
zugestellt.
Achtung !
Aufgrund der Postlaufzeit für die Auslieferung der Wahlunterlagen können Internet-Wahlscheinanträge nicht mehr gestellt werden !
Es besteht noch bis Freitag, 18.00 Uhr die Möglichkeit,
Wahlscheine direkt im Bürgerbüro des alten Rathauses, Hirtenstr. 14 zu
beantragen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus
Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.