Beantragen von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen

 

Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf auch nur an den Wahlberechtigten selbst oder eine schriftlich dazu bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.

Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 9 (bis spätestens Samstag, 05.03.2011) zugestellt.

Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?

  1. Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.

  2. Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten sollten. 

>> Zum Internet-Wahlscheinantrag
(diese Funktion steht ab Donnerstag, 24.02.2011 zur Verfügung)


und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.

 

Achtung !

Aufgrund der Postlaufzeit für die Auslieferung der Wahlunterlagen können Internet-Wahlscheinanträge nicht mehr gestellt werden !

Es besteht noch bis Freitag, 18.00 Uhr die Möglichkeit, Wahlscheine direkt im Bürgerbüro des alten Rathauses, Hirtenstr. 14 zu beantragen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.