Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg am 27. März 2011 werden sämtliche Wahlberechtigte zur Stimmabgabe gebeten. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt.
Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD im so genannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benut-zung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und die DAISY-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 01805/666456 (0,12 EUR/Min.)
Tasthilfe für den Stimmzettel
Für blinde Wähler, die ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen möchten, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, erhalten die Stimmzettel zur Landtagswahl eine abgetrennte Ecke am oberen rechten Rand des Stimmzettels. Diese Kennzeichnung ist einheitlich bei allen Stimmzetteln vorhanden.