Karlsbader Mitteilungsblatt

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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl am 09.06.2024 im Wahlbezirk 001-01, Langensteinbach 1 (Grundschule Langensteinbach)

02.05.2024

Bei der Europawahl am 09.06.2024 sind nach dem Wahlstatistikgesetz in bestimmten Wahlbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler/innen unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.

Als repräsentativer Stichprobenbezirk wurde für die Gemeinde Karlsbad der Urnenwahlbezirk "001-01, Langensteinbach 1" ausgewählt. Das Wahllokal befindet sich in der Grundschule Langensteinbach.

Zur Feststellung der für die Statistik notwendigen Daten werden Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen verwendet. Die Unterscheidungsbezeichnungen richten sich nach Geschlecht und Alter des Wählers / der Wählerin (6 Altersgruppen). Weitere Informationen über diese Wahlstatistik können dem Merkblatt des Bundeswahlleiters entnommen werden, das auf unserer Homepage veröffentlicht ist.

Gedruckte Merkblätter liegen während der Wahl im Wahllokal aus oder können bei Bedarf beim Bürgermeisteramt Karlsbad, Wahlamt (Rathaus Langensteinbach) angefordert oder abgeholt werden.

Das Unterscheidungsmerkmal (Buchstabe) findet sich auf der Wahlbenachrichtigung rechts neben der Wahlbezirks- und Wählernummer. Dies verbunden mit dem Hinweis:

In Ihrem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähler/-innen durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin/des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesem Wahlbezirk nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Allerdings wurden das Unterscheidungsmerkmal und der Hinweis bei allen Wahlberechtigten zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und 18. Lebensjahr aufgrund eines Programmfehlers nicht auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Daher möchten wir insbesondere diesen Personenkreis auf die durchzuführende Statistik hinweisen und den vorstehenden Hinweis auf diesem Weg bekannt geben.

 

Ihr Bürgermeisteramt Karlsbad
Wahlamt