Es bestehen grundsätzlich viele Möglichkeiten der Förderung, jedoch schränken die in Richtlinien festgelegten Förderkriterien (Standort, Unternehmensgröße und -Alter, Branche,etc.) den Kreis der begünstigten Unternehmen oftmals deutlich ein. Zudem besteht auf staatliche Förderung grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Fördermittel von Bund, Land und EU werden nur zu einem geringeren Anteil als Zuschuss ausgereicht, sondern sind vielmehr in Zinsvergünstigungen und Haftungsübernahmen (Bürgschaften) enthalten. Hierbei ist zu beachten, dass zinsgünstige Darlehen der KfW und L-Bank immer über eine Hausbank ausgereicht werden. Diese übernimmt auch die Antragstellung.
Die meisten Förderprogramme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche max. 249 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro bzw. derer Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro beträgt. Bei einer Ermittlung der KMU-Grenze sind auch Tochtergesellschaften sowie größere Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einzubeziehen.
Um die Erfolgsaussichten auf eine Förderung zu erhöhen und dabei den administrativen Aufwand für Ihr Unternehmen möglichst gering zu halten, sollten Sie sich im Vorfeld einer Antragstellung ausführlich beraten lassen. Die Fördermittelgeber (L-Bank, KfW, Land Baden-Württemberg) stellen dafür ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung. Informationen sollte zudem Ihre Hausbank bereit halten.
Für erste Informationen und zur Vermittlung weiterführender Kontakte steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Karlsbad gerne zur Verfügung.