Parkraumkonzept der Gemeinde Karlsbad
Die Gemeinde entwickelt derzeit zusammen mit dem Ing.-Büro Köhler & Leutwein ein Parkraumkonzept. Die Bürger/innen sind dazu aufgerufen, in einer zur Verfügung stehenden Karte Schwachstellen zu markieren und Anregungen zu geben. Machen Sie Gebrauch davon, damit Ihre Vorschläge im Rahmen der weiteren Entwicklung berücksichtigt werden können. Die entsprechende Karte finden Sie HIER weitere Informationen finden Sie hier den Pressebericht

Angemeldete Feuerwerke

Aufgrund von Beschwerden anlässlich des Abbrennens von Feuerwerken haben wir uns entschlossen, angezeigte oder genehmigte Feuerwerke auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

a) Professionelle Feuerwerke Klassen III und IV

Bei der Gemeinde Karlsbad müssen Feuerwerke der Klassen III und IV, die nur durch Personen mit pyrotechnischer Ausbildung abgebrannt werden dürfen, angezeigt werden. Hier besteht für die Gemeindeverwaltung nur dann eine Verbotsmöglichkeit, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einem Abbrennen entgegen stehen. Die Gemeinde legt Wert darauf, dass diese Feuerwerke in den Sommermonaten bis spätestens 22.30 Uhr abgebrannt werden.

Es sind derzeit folgende Feuerwerke angemeldet:

Aktuell sind keine Feuerwerke genehmigt.

b) Handelsübliche Feuerwerke Klasse II

Für handelsübliche Feuerwerke der Klasse II besteht ganzjährig ein Abbrennverbot. Diese sind nur an Silvester zugelassen. Aus besonderem Anlass kann das Abbrennen eines solchen Feuerwerks auch unterjährig durch die Gemeinde erlaubt werden. Die "besonderen Anlässe" werden sehr restriktiv gewertet (z.B. Hochzeiten, runde Geburtstage). Ein Abbrennen wird in den Sommermonaten dann nur bis spätestens 22.00 Uhr genehmigt und die Feuerwerksdauer ist auf maximal 5 Minuten begrenzt.

Es sind derzeit folgende Feuerwerke genehmigt:

Aktuell sind keine Feuerwerke genehmigt.